Im Streit um die Besetzung des Präsidentenpostens am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (NRW) drängt die FDP auf eine Reform des Besetzungsverfahrens. Laut einem Bericht der „Welt“ plant die Partei einen entsprechenden Landtagsantrag einzubringen.
Forderung nach ergebnisoffener Diskussion
Wie die „Welt“ berichtet, soll der Antrag im Mai vorgestellt werden und fordert eine „ergebnisoffene Diskussion über die verschiedenen Modelle zur Kandidatenfindung“. Weiterhin schlägt die FDP eine Kommission vor, die in Zusammenarbeit mit dem Parlament einen Bericht erarbeitet, der als „Diskussions- und Entscheidungsgrundlage für eine Änderung des Bewerbungsprozesses“ in NRW dienen könnte.
FDP-Fraktionschef Henning Höne äußerte gegenüber der „Welt“, „Die Affäre um die Besetzung des Präsidentenamts am Oberverwaltungsgericht in Münster und die daraus resultierende Verfassungsbeschwerde sind symptomatisch für eine tiefgreifende Justizkrise in NRW.“ Die kritische Situation und den „immensen Schaden“, den der NRW-Justizminister Benjamin Limbach verursacht habe, sieht er als Zeichen für „nicht nur individuelle Fehler, sondern auch Schwächen im derzeitigen Besetzungsverfahren hochrangiger juristischer Ämter.“
Blick auf andere Bundesländer
Die FDP-Fraktion weist auf andere Bundesländer hin, in denen die Präsidenten der oberen Landgerichte durch ein einvernehmliches Votum des Landesjustizministers und eines Richterwahlausschusses ernannt werden, der mit Mitgliedern des Landtags, Vertretern der Justiz und Rechtsanwaltskammern besetzt ist.
Hintergrund des FDP-Vorstoßes
Hinter der Forderung der FDP steht ein politischer und juristischer Streit um die Besetzung des Präsidentenpostens am OVG. Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob die Auswahl der Favoritin durch das NRW-Justizministerium rechtmäßig erfolgt ist. Ein unterlegener Konkurrent hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Prozesses geäußert und Beschwerde in Karlsruhe eingereicht.
Situation in Nordrhein-Westfalen
In NRW ist der Justizminister für das Bewerbungsverfahren zur Besetzung von Präsidentenstellen verantwortlich. Nach einem zustimmenden Kabinettsbeschluss in der Landesregierung ernennt er den Präsidenten der oberen Landgerichte, zu denen das OVG, drei Oberlandesgerichte, das Landessozialgericht, drei Finanzgerichte und drei Landesarbeitsgerichte zählen.
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