Familienministerin Karin Prien (CDU) plant nach Informationen aus Koalitionskreisen eine Verschärfung der Bedingungen für den Bezug von Elterngeld. Paare sollen die volle Bezugsdauer von 14 Monaten demnach künftig nur noch erhalten, wenn sie die Elternzeit hälftig aufteilen. Damit würde zugleich ein Teil der von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) geforderten Einsparungen im Familienetat erbracht, berichten Koalitionskreise.
Elterngeld nur bei hälftiger Aufteilung der Elternzeit?
Familienministerin Karin Prien (CDU) will nach Informationen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ („Freitagausgaben“) unter Berufung auf Koalitionskreise die Regeln für den Bezug von Elterngeld ändern. Künftig sollen Paare die volle Bezugsdauer von 14 Monaten nur noch dann erhalten, wenn beide Elternteile jeweils sieben Monate Elternzeit nehmen, wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ weiter berichtet.
Bislang ist es für den vollen Bezug von 14 Monaten Elterngeld ausreichend, wenn auch der zweite Elternteil mindestens zwei Monate nimmt – in der Regel der Vater als Hauptverdiener. Nach den Plänen Priens sollen künftig für beide Partner jeweils sieben Monate gelten, hieß es aus Koalitionskreisen laut „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Finanzielle Einsparungen und Konsolidierungsbeitrag
Da Prien offenbar davon ausgeht, dass viele Väter nicht so lange aus dem Job aussteigen wollen, würde sie durch die geplante Änderung einen Teil der von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) geforderten Einsparungen erreichen, hieß es weiter aus Koalitionskreisen, wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet. Zur Deckung der Haushaltslöcher hatte Klingbeil von Prien für das Jahr 2027 einen Konsolidierungsbeitrag von insgesamt 500 Millionen Euro gefordert.
Höhe und Einkommensgrenzen des Elterngeldes unverändert
An den sonstigen Bedingungen für das Elterngeld will Prien offenbar nichts ändern, hieß es weiter. Danach bleibt die Höhe des Elterngeldes bei 65 Prozent des Nettoeinkommens, wobei minimal 300 Euro und maximal 1.800 Euro bezahlt werden. Das Elterngeld wird weiterhin nur gewährt, wenn bei Paaren und Alleinerziehenden das zu versteuernde Einkommen unter 175.000 Euro liegt.
Aus Koalitionskreisen hieß es laut „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, dass die Gespräche über die Sparbeiträge der Ministerien andauerten. „Es könne auch sein, dass einzelne Maßnahmen noch bei der Sitzung des Koalitionsausschusses am 1. Juli diskutiert und verändert würden.“ Gleichzeitig wurde darauf verwiesen, dass es sich nicht um eine reine Sparmaßnahme handele, „sondern ähnlich wie bei der Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung auch um einen Beitrag zur Gleichstellung.“
