Google hat einen juristischen Sieg vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) errungen. Der US-Konzern wehrte erfolgreich eine von der EU-Kommission verhängte Wettbewerbsstrafe in Höhe von fast 1,5 Milliarden Euro ab.
Entscheidung der EU-Kommission für nichtig erklärt
Die Luxemburger Richter erklärten am Mittwoch die meisten Feststellungen der EU-Kommission in dem Verfahren als zutreffend, jedoch wurde die Entscheidung, mit der die Brüsseler Behörde die Geldstrafe verhängt hatte, für nichtig erklärt. Das Gericht bemängelte, dass bei der Beurteilung der Vertragsklauseln, die als missbräuchlich angesehen wurden, nicht „alle relevanten Umstände“ berücksichtigt worden seien.
Gericht mahnt fehlende Nachweise an
Das EuG stellte klar, dass die Kommission nicht nachgewiesen habe, dass die drei von ihr festgestellten Klauseln jeweils einen Missbrauch einer beherrschenden Stellung darstellten und zusammen einen einheitlichen und fortgesetzten Verstoß gegen Artikel 102 AEUV bildeten. Daher sei die Entscheidung der Kommission in vollem Umfang für nichtig erklärt worden.
Verfahren drehte sich um restriktive Vertragsklauseln
Im Zentrum des Verfahrens stand der Vorwurf der EU-Kommission an Google, dass der Konzern seine Marktstellung missbraucht habe. Restriktive Klauseln in Verträgen mit Drittwebsitebetreibern hätten verhindert, dass Wettbewerber Werbung auf diesen Websites schalten konnten. Im März 2019 kam die Kommission zu dem Schluss, dass Google von Januar 2006 bis September 2016 drei getrennte Verstöße begangen hatte, die zusammen einen fortlaufenden Verstoß darstellten. Das daraus resultierende Bußgeld wurde nun vom EU-Gericht für nichtig erklärt (T-334/19).
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