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Startseite Deutschland & die WeltEU-Gericht kippt Milliardenstrafe gegen Google
Deutschland & die Welt

EU-Gericht kippt Milliardenstrafe gegen Google

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 18. September 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 18. September 2024
Google-Logo (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Google hat einen juristischen Sieg vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) errungen. Der US-Konzern wehrte erfolgreich eine von der EU-Kommission verhängte Wettbewerbsstrafe in Höhe von fast 1,5 Milliarden Euro ab.

Entscheidung der EU-Kommission für nichtig erklärt

Die Luxemburger Richter erklärten am Mittwoch die meisten Feststellungen der EU-Kommission in dem Verfahren als zutreffend, jedoch wurde die Entscheidung, mit der die Brüsseler Behörde die Geldstrafe verhängt hatte, für nichtig erklärt. Das Gericht bemängelte, dass bei der Beurteilung der Vertragsklauseln, die als missbräuchlich angesehen wurden, nicht „alle relevanten Umstände“ berücksichtigt worden seien.

Gericht mahnt fehlende Nachweise an

Das EuG stellte klar, dass die Kommission nicht nachgewiesen habe, dass die drei von ihr festgestellten Klauseln jeweils einen Missbrauch einer beherrschenden Stellung darstellten und zusammen einen einheitlichen und fortgesetzten Verstoß gegen Artikel 102 AEUV bildeten. Daher sei die Entscheidung der Kommission in vollem Umfang für nichtig erklärt worden.

Verfahren drehte sich um restriktive Vertragsklauseln

Im Zentrum des Verfahrens stand der Vorwurf der EU-Kommission an Google, dass der Konzern seine Marktstellung missbraucht habe. Restriktive Klauseln in Verträgen mit Drittwebsitebetreibern hätten verhindert, dass Wettbewerber Werbung auf diesen Websites schalten konnten. Im März 2019 kam die Kommission zu dem Schluss, dass Google von Januar 2006 bis September 2016 drei getrennte Verstöße begangen hatte, die zusammen einen fortlaufenden Verstoß darstellten. Das daraus resultierende Bußgeld wurde nun vom EU-Gericht für nichtig erklärt (T-334/19).

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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