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Startseite Deutschland & die WeltDRV kann Zuschläge nicht pünktlich zahlen – Bundesarbeitsministerium plant Lösung
Deutschland & die Welt

DRV kann Zuschläge nicht pünktlich zahlen – Bundesarbeitsministerium plant Lösung

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 26. Februar 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 26. Februar 2024
Deutsche Rentenversicherung (DRV) / Foto: dts
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Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) wird voraussichtlich nicht in der Lage sein, geplante Leistungsverbesserungen für rund drei Millionen Bezieher einer Erwerbsminderungsrente und deren Hinterbliebene pünktlich umzusetzen. Daher plant das Bundesarbeitsministerium ein zweistufiges Verfahren, um die vorgesehenen Zuschläge dennoch zur Jahresmitte 2024 auszahlen zu können.

Verzögerungen bei der Rentenzahlung

Nach Berichterstattung des „Handelsblatts“ sieht die geplante Reform höhere Zahlungen für Bestandsrentner vor, die nun auch von früheren Rentenreformen profitieren sollen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV), so der Bericht, kann jedoch die Berechnung und Zahlung der Zuschläge nach dem im Gesetz vorgesehenen Verfahren erst ab Dezember 2025 leisten.

Zweistufiges Verfahren

Um die Planungen dennoch umzusetzen, hat das Bundesarbeitsministerium eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf erarbeitet. In diesem ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Der Renten-Service der Deutschen Post soll in einem vereinfachten Verfahren für die Monate von Juli 2024 bis November 2025 die Zuschläge berechnen und auszahlen. In dieser Übergangsphase würden Rente und Zuschlag zu unterschiedlichen Terminen auf dem Konto der Rentner ankommen. Ab Dezember 2025 soll dann wieder ein einzelner Zahlbetrag ausgezahlt werden.

Prüfung und eventuelle Nachzahlungen

Das „Handelsblatt“ berichtet weiter, dass der in der Übergangsphase „provisorisch“ ermittelte Zuschlag von dem Wert abweichen kann, der sich durch das im Gesetz vorgegebene Verfahren ergeben würde. Daher muss die DRV Ende 2025 prüfen, ob eventuelle Nachzahlungen fällig sind. Obwohl die Rentenversicherung „personelle Aufstockungen und veränderte Priorisierungen bei umzusetzenden Vorhaben vorgenommen“ habe, sei es ihr laut des Berichts nicht möglich, „die Zuschlagsberechnung und -zahlung in der gesetzlich vorgesehenen Art und Weise rechtzeitig vorzunehmen“.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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