Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen drei deutsche Staatsbürger vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein und gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben, informierte der Generalbundesanwalt am Donnerstag. Die mutmaßlichen Aktivitäten erstrecken sich über einen Zeitraum von sieben Jahren und umfassten den Transfer sensibler Informationen nach China.
Vorwurf der Spionagetätigkeit
Der Generalbundesanwalt hat am 20. Dezember 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen drei deutsche Staatsangehörige erhoben. Die Angeschuldigten seien „hinreichend verdächtig, für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein“, so der Generalbundesanwalt. Ihnen werden zudem zwei gewerbsmäßige Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz zur Last gelegt.
Zusammenarbeit mit chinesischem Geheimdienst
Die Anklageschrift beschreibt, dass einer der Angeklagten ab 2017 als Agent für einen Mitarbeiter des chinesischen Geheimdienstes MSS tätig gewesen sein soll. Gemeinsam mit den ebenfalls angeklagten Eheleuten habe er Informationen zu militärisch nutzbaren innovativen Technologien beschafft. Diese Aktivitäten sollen über eine von den Eheleuten geführte Firma in Düsseldorf abgewickelt worden sein, die Kontakte zu Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen ermöglicht haben soll.
Zugriff auf militärische Technologien
Zwischen Februar 2017 und April 2024 sollen die Angeschuldigten wiederholt Informationen gesammelt haben, die zum Ausbau der maritimen Kampfkraft Chinas nützlich sein könnten. Laut Anklageschrift umfassten diese Informationen Erkenntnisse zu Bootsmotoren, Sonarsystemen, Flugzeugschutzsystemen, Antrieben für Panzerfahrzeuge sowie militärisch nutzbaren Drohnen. Diese Informationen sollen an den Kontaktmann des Angeklagten beim MSS weitergeleitet worden sein.
In einem Fall sollen die Eheleute ein Kooperationsabkommen mit einer deutschen Universität zum Wissenschaftstransfer geschlossen haben. Inhalt war eine Studie über den Stand der Technik von Gleitlagern für einen chinesischen Vertragspartner, hinter dem der Mitarbeiter des MSS gestanden haben soll. Die Finanzierung des Projekts soll durch staatliche chinesische Stellen erfolgt sein.
Illegale Ausfuhr von Speziallasern
Der Generalbundesanwalt wirft den Angeschuldigten überdies vor, im Auftrag und gegen Bezahlung des MSS drei Speziallaser beschafft zu haben. Diese seien ohne Genehmigung nach China ausgeführt worden, obwohl sie der EU-Dual-Use-Verordnung unterliegen.
Alle drei Angeschuldigten wurden am 22. April 2024 festgenommen. Einer der Beschuldigten befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft, während die Eheleute auf freiem Fuß sind.
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