Die Insolvenzzahlen in der Pflegebranche in Nordrhein-Westfalen sind 2023 dramatisch angestiegen, wie aus der Antwort des Landesgesundheitsministers auf eine SPD-Anfrage hervorgeht. Trotz der hohe Anzahl an Insolvenzen haben die meisten gemeldeten Überschuldungen nicht zu Schließungen geführt, da die Einrichtungen von anderen Betreibern übernommen und weitergeführt wurden.
Beträchtlicher Anstieg der Insolvenzen in 2023
Im Jahr 2023 verzeichnete Nordrhein-Westfalen einen erheblichen Anstieg der Insolvenzen in der Pflege. Laut Karl-Josef Laumann (CDU), dem Landesgesundheitsminister, meldeten die Träger des Landes für 130 Einrichtungen eine bereits eingetretene oder drohende Zahlungsunfähigkeit. Die Daten zeigen, dass 48 Insolvenzen aus der stationären Pflege, 47 aus Ambulanzdiensten, 30 aus teilstationärer Pflege und fünf aus der Kurzzeitpflege stammen.
Verteilung der Insolvenzen über Nordrhein-Westfalen
Die meisten Insolvenzen gab es im Regierungsbezirk Detmold mit 34, dicht gefolgt von Köln mit 33. Arnsberg verzeichnete 28 Insolvenzen und Düsseldorf 22, während der Regierungsbezirk Münster mit 13 Insolvenzen am wenigsten hatte.
Reaktionen auf die Zahlen
Für den gesundheitspolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Thorsten Klute, sind diese Zahlen alarmierend. Er sagt: „Jetzt haben wir schwarz auf weiß, dass wir 2023 fünf Mal so viele Insolvenzen hatten wie im Vorjahr.“ Im Jahr 2022 gab es laut Laumanns Antwort gerade einmal 26 Insolvenzen in NRW.
Laumann weist jedoch darauf hin, dass die gemeldeten Überschuldungen in den meisten Fällen nicht zu Schließungen geführt haben. „Zu beachten ist, dass in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle die gemeldeten Überschuldungen nicht zu Schließungen der Leistungsangebote und einem damit verbundenen Wegfall von Plätzen in der stationären Pflege geführt haben, da die Einrichtungen von anderen Betreiberinnen und Betreibern übernommen wurden und weitergeführt werden.“
Klute widerspricht dieser Aussage und beklagt, dass diese Behauptung nicht mit den Berichten des Bundesverbandes der privaten Pflegeanbieter und der örtlichen Träger übereinstimmt. „Wenn eine Tagespflege geschlossen wird, dann bleibt sie geschlossen, und wenn dem nicht so wäre, könnte der Minister ja mal detailliert aufschlüsseln, wie sich die Zahl der Plätze entwickelt hat. Aber diese Zahlen bleibt er schuldig.“
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