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Startseite Deutschland & die WeltDobrindt plant erweiterte Cyber-Abwehrbefugnisse für Sicherheitsbehörden
Deutschland & die Welt

Dobrindt plant erweiterte Cyber-Abwehrbefugnisse für Sicherheitsbehörden

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 26. Oktober 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 26. Oktober 2025
Alexander Dobrindt (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Befugnisse der Sicherheitsbehörden deutlich erweitern, um Cyberangriffe auf deutsche Ziele abzuwehren. Er plant eine Gesetzesänderung, die Abwehrschläge auch gegen Server im Ausland ermöglichen soll, betont jedoch, es gehe nicht um Offensivaktionen. Eine Änderung des Grundgesetzes hält er nicht für notwendig; ein Gesetzentwurf soll im nächsten Jahr im Kabinett vorgestellt werden.

Erweiterte Abwehrbefugnisse im Cyberraum

„Es reicht nicht, Cyberangriffe nur mit möglichst wenig Schaden zu überstehen“, sagte Dobrindt dem „Handelsblatt“. Er sagte dem „Handelsblatt“, sein Haus bereite eine Gesetzesänderung vor, „damit wir künftig die Urheber von Cyberangriffen gegen Deutschland attackieren können, um den Angriff und die Gefahr abzuwehren, auch wenn deren Server außerhalb der Bundesrepublik stehen“.

Laut Dobrindt geht es dabei nicht um Cyber-Gegenschläge, sogenannte Hackbacks. Er sagte dem „Handelsblatt“: „Es geht darum, laufende oder bevorstehende Angriffe zu stoppen“. Er sagte dem „Handelsblatt“: „Dafür müssen wir im Rahmen der Gefahrenabwehr in der Lage sein, die Server-Infrastruktur oder die digitalen Systeme von Angreifern auch im Ausland lahmzulegen.“ Das Ziel sei ausdrücklich nicht, eigene Angriffe zu führen, er sagte dem „Handelsblatt“, es gehe um „reine Abwehrschläge, keine Offensivaktionen“.

Verfassungsrahmen und Zeitplan

Dobrindt hält für die neuen Abwehrbefugnisse der Sicherheitsbehörden keine Grundgesetzänderung für notwendig. Er sagte dem „Handelsblatt“: „Richtig ist, dass die Gefahrenabwehr grundsätzlich Ländersache ist“. Er sagte dem „Handelsblatt“: „Aber die Sicherheitsbehörden des Bundes haben auch jetzt schon verfassungsrechtlich gedeckte Handlungsbefugnisse in bestimmten Bereichen, die hier relevant sind.“ Und sie arbeiteten teilweise dazu mit den Ländern zusammen. Der Gesetzentwurf für die Möglichkeit, Cyber-Abwehrschläge durchführen zu können, wird laut Dobrindt gerade erarbeitet und soll im nächsten Jahr im Kabinett vorgestellt werden.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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