2G+ (Symbolbild) / Foto: Maurice Guss
Eigentlich sollen ab dem 20. März nahezu alle Corona-Regeln in Deutschland wegfallen. Das Land Niedersachsen will jedoch einen Sonderweg gehen und kündigt an, die bestehenden Regeln bis Anfang April beibehalten zu wollen.
Möglich macht dies eine Übergangs-Regelung, die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes verankert sein soll, das am Sonntag (20. März) in Bundestag und -rat beraten wird und anschließend in Kraft treten soll. Demnach ist es den Bundesländern erlaubt, die geltenden Corona-Regeln bis zum 2. April aufrecht zu erhalten. Darunter fallen die 3G-Regel, Masken-, Abstands- und Testpflicht. Kontakt- und Kapazitätsbeschränkungen hingegen sollen in der Übergangsphase ab dem 20. März nicht mehr möglich sein.
„Die Pandemie ist nicht vorüber“: Land hofft auf schärfere Maßnahmen
Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens macht die Position des Landes noch einmal klar: „Wir werden jedes Instrument nutzen, das der Bund uns in der Pandemiebekämpfung ab dem 20. März noch lässt. Wir prüfen aktuell, welche Maßnahmen nach der neuen Bundesgesetzgebung überhaupt noch zulässig sein werden. Dazu gehört auch die Prüfung, welche Maßnahmen wir im Rahmen der Übergangsregelung weiter nutzen dürfen. Dazu beraten wir uns aktuell innerhalb der Landesregierung. Klar ist, wir werden auch nach dem 20. März in bestimmten Lebensbereichen Regelungen wie Maske tragen und Testverpflichtungen aufrechterhalten. Die Pandemie ist nicht vorüber, das Virus bringt weiter – insbesondere für alte und kranke Menschen – eine große Gefahr mit sich.“
Dem schloss sich auch Niedersachsen Regierungssprecherin Anke Pörksen in der Pressekonferenz des Corona-Krisenstabs am Dienstag an. Zwar könne das Land nicht mit eigenen Regeln über die Grenzen des Infektionsschutzgesetzes hinausgehen, dennoch hoffe man angesichts der weiter steigenden Corona-Zahlen auf Nachschärfungen des Bundesgesetzes, die jedoch als unwahrscheinlich gelten.
Was bringt das neue Infektionsschutzgesetz?
Das neue Infektionsschutzgesetz wird am kommenden Sonntag diskutiert und soll im Anschluss in Kraft treten. Der bisherigen Entwurf sieht neben der geschilderten Übergangsregelung u. a. eine „Hotspot-Regelung“ vor. Diese Regel kann nach einem Landtags-Beschluss für eine bestimmte Region angewandt werden, in der ein besonders hohes Infektionsgeschehen herrscht und eine Überlastung der Gesundheitsversorgung droht. Eine starre Kennzahl, ab wann ein Gebiet zum Hotspot wird, soll im Infektionsschutzgesetz allerdings nicht festgelegt werden. Ein weiteres Kriterium für die Festlegung eines Hotspots soll das Auftreten einer besonders gefährlichen Virusvariante sein. Laut Pörksen würde es in Niedersachsen dann kritisch werden, wenn wöchentlich mehr als 20 Covid-Infizierte je 100.000 Einwohnern in Krankenhäuser aufgenommen werden müssten. Aktuell liegt diese Hospitalisierungsrate in Niedersachsen bei 14,2.
Kehrt die Maskenpflicht in die Diskotheken zurück?
Auf Grundlage dieses Infektionsschutzgesetzes könnten umgehend Änderungen in der am Vortag in Kraft tretenden und ab dem Sonntag geltenden Corona-Verordnung vorgenommen werden. Insbesondere der Wegfall der Maskenpflicht in Diskotheken, der erst vergangene Woche vom Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beschlossen worden war, dürfte davon betroffen sein. Pörksen erklärte, dass Diskotheken und Bars infolge der geplanten Änderungen so behandelt werden sollen wie andere Gastronomiebetriebe, in denen die Maske im Sitzen und zum Speisen abgenommen werden darf, beim Aufstehen und Tanzen jedoch getragen werden muss.
Statt wie bisher geplant ab dem 20. März würden somit zumindest in Niedersachsen nahezu alle Corona-Regeln erst ab dem 2. April wegfallen. Eine weitere Verlängerung dürfte dann kaum möglich sein, denn der Entwurf des Infektionsschutzgesetzes sieht dies nicht vor und über das Gesetz dürfen einzelne Bundesländer nicht hinausgehen.