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Startseite Deutschland & die WeltDeutschland Schlusslicht beim gesetzlichen Schutz vor sexueller Belästigung
Deutschland & die Welt

Deutschland Schlusslicht beim gesetzlichen Schutz vor sexueller Belästigung

von Hasepost Redaktion 3. Februar 2026
von Hasepost Redaktion 3. Februar 2026
Antidiskriminierungsbeauftragte (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Deutschland schützt Menschen vor sexueller Belästigung deutlich schwächer als viele andere europäische Länder. Das geht aus einem Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hervor, über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (RND) berichten. Demnach ist sexuelle Belästigung hierzulande nur im Arbeitsleben ausdrücklich verboten, während andere Staaten weitergehende Regelungen haben.

Gutachten sieht Deutschland als „Schlusslicht“

Laut dem Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist sexuelle Belästigung in allen untersuchten europäischen Ländern umfassender geregelt als in Deutschland. Wörtlich heißt es: „In sämtlichen Ländern, die sich an der Abfrage beteiligten, ist sexuelle Belästigung sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Arbeitsrecht ausdrücklich verboten“, berichten die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“.
Alle Länder untersagten sexuelle Belästigung demnach mindestens bei der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen. „In vielen Ländern erstreckt sich der Schutz vor sexueller Belästigung zudem auf die Gesundheitsversorgung, die Vermietung von Wohnraum sowie kulturelle Angebote. Kein einziges Land verbietet sexuelle Belästigung wie Deutschland nur im Arbeitsleben“, heißt es weiter. Auch im öffentlichen Sektor, etwa im Bildungswesen, existierten in vielen Ländern Regelungen zum Schutz vor sexueller Belästigung. Das Gutachten kommt zu dem Schluss: „Deutschland ist im europäischen Vergleich das Schlusslicht.“
Für Betroffene bedeutet dies laut Gutachten unterschiedliche Rechtslagen je nach Lebensbereich. „Wenn sie durch anzügliche Gesten, Blicke oder Äußerungen von Kollegen belästigt würden, hätten sie unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung. Ihr Arbeitgeber müsse dem Einhalt gebieten.“ Anders sei die Situation, „wenn Vermietende jemanden verbal sexuell belästigten oder Fahrlehrer unvermittelt pornografische Bilder zeigten. Dagegen könnten Betroffene rechtlich kaum vorgehen.“

Forderung nach Reform des Diskriminierungsschutzes

Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Ferda Ataman sieht dringenden Handlungsbedarf. Sie sagte dem RND: „Sexuelle Belästigung ist eine Diskriminierung, vor der wir Menschen und besonders oft Frauen besser schützen müssen – das zeigt das Gutachten ganz deutlich. Für Betroffene ist das ein untragbarer Zustand.“ Zudem verwies Ataman auf bereits angekündigte Gesetzesänderungen: „Die Bundesregierung hat eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes angekündigt. Dazu muss ein besserer Schutz vor sexueller Belästigung gehören – auch auf dem Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in Fahrschulen.“

Bundesjustizministerium sieht „gesetzgeberischen Handlungsbedarf“

Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums betonte gegenüber dem RND, dass bestimmte Formen von Belästigung bereits heute strafrechtlich relevant sein könnten. „Belästigendes Verhalten unter Ausnutzung von Machtverhältnissen könne bereits jetzt strafbar sein“, sagte sie. Aus Sicht des Ministeriums bestehe dennoch „teilweise gesetzgeberischer Handlungsbedarf“. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sei vereinbart worden, den Diskriminierungsschutz zu verbessern, so die Sprecherin weiter. „Die Bundesregierung prüft, wie diese Vorgaben am besten umgesetzt werden können“, sagte sie dem RND.
✨ mit KI bearbeitet

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Hasepost Redaktion

Die HASEPOST-Redaktion liefert täglich aktuelle Nachrichten für Osnabrück und die Region. Dieser Artikel basiert auf Basismaterial der dts Nachrichtenagentur, das – sofern gekennzeichnet – durch KI bearbeitet wurde. Der Artikel wurde von unserer Redaktion geprüft, inhaltlich bearbeitet und gegebenenfalls um lokale Aspekte oder weiterführende Informationen aus anderen Quellen ergänzt.

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