Das Bundesinnenministerium hat Gesetzesentwürfe zur Implementierung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vorgestellt. Ziel ist die rechtliche Umsetzung des neuen Asylsystems im deutschen Recht.
Umsetzung des GEAS im deutschen Recht
Nancy Faeser (SPD), Bundesinnenministerin, erklärte, dass das Ministerium die rechtlichen Grundlagen des neuen Asylsystems „umfassend eins zu eins umsetzen“ werde. „Wir setzen das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem mit Hochdruck um“, sagte sie. „Die europäischen Gesetze sind bereits beschlossen, das deutsche Recht passen wir jetzt an.“ Faeser bestätigt, dass die Gesetzentwürfe bereits vorgelegt worden seien, was ein wichtiges Signal für Europa sei, dass Deutschland das neue Recht schnell und umfassend umsetze.
Deutschlands Rolle in Europa
Die Bundesinnenministerin betonte auch Deutschlands Rolle auf europäischer Ebene. Das Ziel sei es, sich „weiter für eine zügige Umsetzung der Reform in allen Mitgliedstaaten einzusetzen“.
Veränderungen im deutschen Asylverfahren
Bis Mitte 2026 soll die Umsetzungszeit für das neue europäische Recht dauern. Ab diesem Zeitpunkt gelten die neuen GEAS-Regelungen. Die Bundesrepublik plant allerdings, bereits bis dahin existierende rechtliche Spielräume zu nutzen, um im Flughafenverfahren Kriterien anzuwenden, die künftig unter das GEAS fallen. Das Innenministerium prüft aktuell die Möglichkeit der Ausweitung dieser Verfahren auf Personen aus Herkunftsstaaten mit einer Schutzquote von weniger als 20 Prozent. Dies wird derzeit mit der EU-Kommission besprochen.
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