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Startseite AktuellDeutliche Einschränkungen für Ungeimpfte – Fragen & Antworten zur neuen Warnstufe 1
AktuellLandkreis OsnabrückOsnabrück

Deutliche Einschränkungen für Ungeimpfte – Fragen & Antworten zur neuen Warnstufe 1

von Maurice Guss 24. November 2021
von Maurice Guss 24. November 2021
HASEPOST Redaktion
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Seit dem heutigen Mittwoch (24. November) gilt in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung, die sich auch in Osnabrück deutlich bemerkbar macht: Auf dem Weihnachtsmarkt wurde die Maskenpflicht eingeführt, Ungeimpfte kommen nicht mehr in den Zoo oder das Schwimmbad und auch die Schülerinnen und Schüler müssen sich erneut umstellen.

Angesichts steigender Corona-Zahlen und des Erreichens der Warnstufe 1 verschärft das Land Niedersachsen seine Corona-Regeln. Insbesondere für Ungeimpfte ist die neue Verordnung mit massiven Einschränkungen verbunden. Mit weiter steigenden Corona-Zahlen könnten zukünftig nochmals strengere Maßnahmen einhergehen.

Was bedeutet Warnstufe 1?

Die Coronazahlen haben mittlerweile auch in Niedersachsen den Bereich von Warnstufe 1 erreicht. Diese gilt ab einer Hospitalisierungsrate (Sieben-Tages-Hospitalisierungsinzidenz) von drei. Aktuell liegt der Wert in Niedersachsen bei 6,3. Da die Hospitalisierungsrate als Leitindikator für die Bewertung der Corona-Lage gilt, reicht sie aus, um eine neue Warnstufe auszurufen. Dies ist nun der Fall. Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen sieht dafür nun strengere Maßnahmen vor, die ab heute gelten. Besonders stark bemerkbar machen sich diese in Innenräumen, in denen von heute an 2G gilt. Der Zutritt ist somit nur noch Geimpften und Genesenen möglich. Gastronomie, Veranstaltungen, Fitnessstudios und Co. lassen also keine Ungeimpften mehr rein.

Wo dürfen Ungeimpfte noch hin?

Die neuen 2G-Vorgaben gelten darüber hinaus auch für Friseure. Ungeimpfte haben also auch hier keinen Zutritt mehr. Auch die Beherbung z. B. in Hotels ist nur noch für Geimpfte und Genesene möglich. Ausgenommen von den 2G-Regelungen werden Supermärkte und der gesamte Einzelhandel.

Wie ist es unter freiem Himmel?

Unter freiem Himmel bleibt es auch in Warnstufe 1 bei 3G-Regelungen. Ungeimpfte dürfen also mit einem negativen Testergebnis an Veranstaltungen teilnehmen. Eine Ausnahme stellt der Weihnachtsmarkt dar, auf dem neben der 2G-Regel auch die Maskenpflicht eingeführt wurde. Einzig zum Essen und Trinken darf die Maske kurz abgesetzt werden. Im Zoo gilt ebenfalls 2G, die Regelung gilt dort nicht nur in den Tierhäusern, sondern auch am freien Himmel.

Was gilt am Arbeitsplatz?

Für alle Beschäftigten gilt am jeweiligen Arbeitsplatz von heute an 3G. Nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte müssen sich also täglich testen. Auch Geimpften und Genesenen wird zu regelmäßigen Tests geraten. Außerdem gilt auch für Gespräche bei der Agentur für Arbeit 2G.

Worauf müssen sich die Schülerinnen und Schüler einstellen?

Weitere Neuerungen betreffen die Schulen: Auch die Klassen eins und zwei müssen nun wieder Maske tragen, bisher waren sie als einzige Jahrgänge von der Maskenpflicht ausgenommen gewesen. Einzig im Freien, zum Essen und Trinken, in den Mensen und im Sportunterricht darf die Maske abgesetzt werden. Das bisherige Testkonzept bleibt bestehen, dreimal in der Woche müssen sich Schülerinnen und Schüler zuhause testen. Zudem wird das Testen anstelle einer Quarantäne eingeführt. Kontaktpersonen aus den Schulen müssen also nicht in Quarantäne geschickt, sondern fünf Tage hintereinander getestet werden. Eventuelle Klassenfahrten müssen in den kommenden Woche zudem ausfallen.

Was passiert, wenn die Zahlen weiter steigen?

Derzeit ist nicht absehbar, dass der Anstieg der Corona-Zahlen kurzfristig gebrochen wird. Steigen die Zahlen weiter und kommt es somit zu einer stärkeren Belastung des Gesundheitssystems, wird flächendecken 2Gplus eingeführt. Geimpfte und Genesene müssen sich dann zusätzlich testen, um Zutritt zu Orten und Veranstaltungen mit 2G zu erhalten. 2Gplus tritt dann ein, wenn Warnstufe 2 erreicht ist. Dazu muss die Hospitalisierungsrate einen Wert von sechs überschreiten. Dies ist in Niedersachsen seit heute erstmals der Fall, noch gilt allerdings Warnstufe 1. Überschreitet die Hospitalisierungsrate einen Wert von neun drohen noch einmal strengere Auflagen. Ein Lockdown für Geimpfte und Genesene soll in Niedersachsen allerdings weiter vermieden werden.

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Maurice Guss

Maurice Guss absolvierte im Herbst 2019 ein Praktikum bei der HASEPOST. Im Anschluss berichtete er zunächst als freier Mitarbeiter über spannende Themen in Osnabrück. Seit 2021 arbeitet er fest im Redaktionsteam und absolviert ein Fernstudium in Medien- und Kommunikationsmanagement. Nicht nur weil er selbst mehrfach in der Woche auf dem Fußballfeld steht, berichtet er besonders gerne über den VfL Osnabrück.

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