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Startseite Deutschland & die WeltDebatte um AfD-Verbot nach rechtsextremer Einstufung entbrannt
Deutschland & die Welt

Debatte um AfD-Verbot nach rechtsextremer Einstufung entbrannt

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 2. Mai 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 2. Mai 2025
AfD-Logo (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Nach der Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ ist in den Bundesländern eine Debatte um ein mögliches Parteiverbot entbrannt. Zahlreiche Spitzenpolitikerinnen und -politiker äußern sich zu den verfassungsrechtlichen Folgen, während einzelne Länderregierungen und auch der Bund über einen entsprechenden Verbotsantrag nachdenken.

Debatte um AfD-Verbotsverfahren nimmt Fahrt auf

Die Einordnung des Bundesamts für Verfassungsschutz hat eine neue Dynamik für die Diskussion um ein Verbot der AfD ausgelöst. Neben Bundestag und Bundesregierung kann auch der Bundesrat über die Länder einen Verbotsantrag stellen. Über die Verfassungswidrigkeit entscheidet letztlich das Bundesverfassungsgericht.

Daniel Günther, Ministerpräsident Schleswig-Holsteins (CDU), fordert ein solches Verbotsverfahren, sieht aber den Bund in der Verantwortung. Wie er dem „Spiegel“ sagte: „Der Bund muss jetzt zügig ein Verbotsverfahren einleiten, um unsere Demokratie zu schützen.“ Die AfD lasse „schon lange keinen Zweifel an ihrer verfassungsfeindlichen Gesinnung“. Die Einstufung des Verfassungsschutzes sei „keine Überraschung, aber sie bringt Klarheit“, so Günther. Die Partei sei „eine Bedrohung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, und sie gefährdet unseren gesellschaftlichen Frieden.“

Rufe nach Verbotsverfahren und juristische Einschätzungen

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) begrüßt die Einstufung, betont jedoch im Gespräch mit dem „Stern“: „Ein Parteiverbotsverfahren ist nicht zwangsläufig die Folge dieser Einstufung.“ Die Entscheidung über die Einleitung liege „bei den antragsberechtigten Verfassungsorganen und ist eine politische Entscheidung“. Die ehemalige Vize-Präsidentin des Bundesamts für Verfassungsschutz unterstreicht: „Der Verdacht hat sich bestätigt: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft.“ Die Einschätzung sei eine Konsequenz „der zunehmenden Radikalisierung der Partei in den vergangenen Jahren.“

Auch Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sieht die Zeit für ein Verbotsverfahren gekommen. Dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ sagte er: „Ich habe die Einstufung der AfD so erwartet. Und ich finde sie auch richtig. Die Beweislage ist erdrückend. Jetzt ist die Zeit reif für ein Verbotsverfahren.“ Maier fordert eine Initiative durch den Bund: „Ich würde die Bundesregierung sehr bitten, sich dieser Frage intensiv zu widmen und zu entscheiden, ob sie ein Verbotsverfahren anstrebt. Wir stehen in Thüringen Gewehr bei Fuß und sind in der Lage, umfassendes Material zur Verfügung zu stellen.“

Für ein erfolgreiches Verbotsverfahren, so Maier, müssten drei Voraussetzungen erfüllt sein: „Eine Partei müsse die Menschenwürde verletzen, mächtig genug sein, um ihre Ziele durchzusetzen, und aggressiv-kämpferisch gegen den demokratischen Rechtsstaat vorgehen. Alle drei Voraussetzungen seien in diesem Fall erfüllt.“

Unterschiedliche Bewertungen und mahnende Stimmen

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) äußerte sich gegenüber dem „Spiegel“: „Der AfD die Existenzgrundlage zu entziehen, ist zentrale Aufgabe aller Demokraten. Das gelingt am besten dadurch, indem die Probleme der Menschen gelöst werden – sachlich, fundiert und wirkungsvoll.“

Die Freien Wähler Rheinland-Pfalz, vertreten durch Landesvorsitzenden Christian Zöpfchen, warnen vor Symbolpolitik und pauschaler Verbotsrhetorik: „Viele Bürger empfänden die Einstufung der AfD als Bevormundung und Misstrauen gegenüber dem Wählerwillen. Ein Parteiverbot habe zudem extrem hohe verfassungsrechtliche Hürden. Ein Verbotsdiskurs spiele der AfD eher in die Karten, da sie sich so als Opfer staatlicher Willkür inszenieren könne.“

Auch die Vorsitzende der BSW-Landtagsfraktion Sachsen, Sabine Zimmermann, hält Verbotsdiskussionen für kontraproduktiv: Die Stärke der AfD führe sie auf politische Versäumnisse der vergangenen 15 Jahre zurück.

Nordrhein-Westfalens stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur (Grüne) betont in der „Rheinischen Post“: „Das Manifest unserer Freiheit, unser Grundgesetz, wurde von seinen Müttern und Vätern mit robusten Schutzmechanismen ausgestattet. Wir sind in der Lage, uns zu wehren – und sollten das jetzt auch unter Beweis stellen.“

Weitere Stimmen wie der SPD-Fraktionschef Jochen Ott in Nordrhein-Westfalen und der bayerische Fraktionschef Holger Grießhammer sprechen sich für eine Prüfung eines Verbotsverfahrens aus.

Verfassungsschutz sieht Entscheidung bestätigt

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) erklärte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“: „Diese Einstufung kommt nicht überraschend. Sie ist die logische Konsequenz aus vielen Gerichtsentscheidungen, die vorliegen – unter anderem das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen.“ Der Präsident des thüringischen Landesamts für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, ergänzt: „Die Einstufung als erwiesen extremistische Bestrebung der AfD im Bund durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist folgerichtig und konsequent.“ Es zeige sich, „dass unsere Demokratie wehrhaft ist und die Behörden gewissenhaft ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen, auch wenn es manchmal etwas länger dauert.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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