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Startseite Deutschland & die WeltCorona-Soforthilfen: Rückforderungen unterscheiden sich stark nach Bundesländern
Deutschland & die Welt

Corona-Soforthilfen: Rückforderungen unterscheiden sich stark nach Bundesländern

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 6. Oktober 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 6. Oktober 2025
Foto: dts
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Die Bundesländer gehen bei der Rückforderung von Corona-Soforthilfen aus dem Jahr 2020 für Freiberufler, Kleinunternehmer und Selbständige sehr unterschiedlich vor. Laut einer Umfrage des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Montagausgaben) verlangen NRW, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein etwa die Hälfte der gezahlten Leistungen zurück, während es im Saarland, in Sachsen-Anhalt und in Berlin nur ein Bruchteil ist. Auch die rechtlichen Möglichkeiten und die Erfolgsquoten von Klagen variieren stark.

Große Unterschiede zwischen den Ländern

Die Rückforderungen betreffen vor allem Beträge, die zu einem großen Teil unter 10.000 Euro lagen. In vielen Fällen begründen die Behörden dies damit, dass der Nachweis für den damaligen sogenannten Liquiditätsengpass in jenen drei Monaten nicht erbracht worden sei. Auch die juristischen Möglichkeiten und der Erfolg von Klagen variieren nach der RND-Abfrage bei den Wirtschaftsministerien von 15 Bundesländern stark. Einzig Mecklenburg-Vorpommern lieferte keine Zahlen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Montagausgaben).

Das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen bewilligte mit insgesamt etwa 430.000 Auszahlungen die meisten Anträge auf Corona-Soforthilfe. Allerdings forderte es diese in rund 230.000 Fällen voll oder teilweise zurück. Ähnlich ist die Lage in Baden-Württemberg (ungefähr 245.000 gewährte Zahlungen und 117.000 Rückforderungsbescheide) und Schleswig-Holstein (rund 56.000 stattgegebene Anträge, von denen bisher gut 35.000 zurückgefordert wurden).

Dagegen sprach das Land Berlin bei gut 213.000 Bewilligungen lediglich 15.470 Rückforderungen aus. In Sachsen-Anhalt (rund 37.000 Bewilligungen, etwa 1.200 Rückforderungen) oder dem Saarland (17.505 Bewilligungen, rund 240 Rückforderungen) waren es prozentual noch weniger.

Rechtswege und Klageerfolge

Während man im überwiegenden Teil der Bundesländer die Gelegenheit zum Widerspruch erhält, mit dem eine Behörde zur erneuten Prüfung aufgefordert wird, ist zum Beispiel in Bayern, Sachsen-Anhalt oder Nordrhein-Westfalen nur die Klage vor dem Verwaltungsgericht zulässig.

Der Erfolg von Klagen geht ebenfalls auseinander: Von rund 1.200 Klageverfahren bei der NRW-Soforthilfe sind etwa 900 zugunsten der Kläger entschieden worden. Dagegen war in Bayern in den von 516 Klagen bereits abgeschlossenen Verfahren bislang keine erfolgreich. Der Freistaat konnte dafür in rund 16.700 Fällen nach jeweiliger Einzelfallprüfung einen Voll- oder Teilerlass gewähren. In anderen Ländern wurde dagegen bisher keine Zahlung erlassen.

Reaktionen aus Kultur und Politik

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer sagte dem RND: „Grundsätzlich sollten wir Künstler in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aus dem Auge verlieren und helfen, wo wir können.“ Zwar sei das Bundeswirtschaftsministerium zuständig, „ich trete aber dafür ein, dass Investitionen in unsere Kultur nicht ausgespielt werden gegen soziale Fragen.“ Und: „Es ist auf jeden Fall im Interesse unserer Politik, dass es nicht zu sozialen Härten im kulturellen Raum kommt.“

Fraktionsvizevorsitzende der Linken Janine Wissler hält die großen Unterschiede in den verschiedenen Bundesländern für ungerecht. Noch viel ungerechter seien aber die Milliarden, „die sich große Konzerne aus Corona-Hilfen abgezweigt haben“, sagte sie dem RND. Hunderttausendfach hätten Firmen Kurzarbeitergeld vom Staat in Anspruch genommen, „während gleichzeitig Dividenden ausgeschüttet und Boni gezahlt wurden, die Unternehmen also offensichtlich nicht notleidend waren“, beklagte Wissler.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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