In Reaktion auf die jüngsten Aktivitäten der Klimaaktivistengruppe „Letzten Generation“ fordert CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann beschleunigte Strafverfahren. Linnemann unterstreicht die Bedeutung einer zügigen Verurteilung, insbesondere für wiederholte Täter, und ruft Flughäfen und Fluggesellschaften dazu auf, zivilrechtliche Schritte gegen die Aktivisten zu ergreifen.
Mehr Tempo bei der Bestrafung
Carsten Linnemann, Generalsekretär der CDU, äußerte sich gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben) kritisch: „Wer in den gesicherten Bereich eines Flughafens eindringe und sich auf dem Rollfeld festklebe, begehe eine Straftat und gefährde Menschenleben. Der Staat muss auf solche kriminellen Aktionen schneller reagieren. Wichtig ist, dass die Zeit zwischen Straftat und Verurteilung kürzer wird.“
Problem der „Intensivkleber“
Linnemann beschreibt, dass sich oftmals um sogenannte „Intensivkleber“ handle, die in Serie Straftaten begehen. „Wo immer es möglich sei, seien im Fall krimineller Klima-Aktivisten beschleunigte Verfahren nötig“, so der CDU-Politiker. Er ist der Ansicht, dass solche Täter „innerhalb kürzest möglicher Zeit abgeurteilt werden“ müssten.
Serientäter und staatliche Reaktion
„Sitzen die Serientäter hinter Gittern, gibt es auch weniger solcher kriminellen Aktionen“, betonte er und kritisierte das Gefühl vieler Bürger, dass der Staat bei Falschparkern schnell reagiere, sich aber von Kriminellen auf der Nase herumtanzen lasse.
Ökonomischer Schaden und zivilrechtliche Konsequenzen
Der CDU-Generalsekretär forderte die Flughäfen und Fluggesellschaften auf, zivilrechtlich gegen die Aktivisten vorzugehen und sie für den entstandenen wirtschaftlichen Schaden zu belangen.
Änderung im Luftsicherheitsgesetz geplant
Aktuell plant die Bundesregierung eine Novelle des Luftsicherheitsgesetzes. Demnach könnte für das „vorsätzliche, unberechtigte Eindringen unter anderem auf das Rollfeld und die Start- und Landebahnen eines Flughafens“ eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren drohen. Beschleunigte Verfahren können in Deutschland gestellt werden, wenn ein einfacher Sachverhalt oder eine klare Beweislage vorliegt.
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