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Startseite Deutschland & die WeltCDU-Arbeitnehmerflügel fordert Schutz bei flexibler Arbeitszeit
Deutschland & die Welt

CDU-Arbeitnehmerflügel fordert Schutz bei flexibler Arbeitszeit

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 17. Juli 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 17. Juli 2025
Dennis Radtke (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Der Arbeitnehmerflügel der CDU, die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA), fordert strenge Regeln für die geplante Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts. In einem Papier warnt die CDA vor einer zu starken Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes und verlangt Sicherheitsregeln zum Schutz der Beschäftigten.

CDU-Arbeitnehmer fordern Schutzmechanismen bei Arbeitszeitflexibilisierung

In einem Grundsatzpapier mit dem Titel „Grundsätze für eine attraktive Arbeitszeitpolitik“ warnt die CDA, der Arbeitnehmerflügel der CDU, ausdrücklich vor einer zu umfassenden Lockerung des bestehenden Arbeitszeitgesetzes. Die Arbeitnehmervertreter in der Partei von Friedrich Merz haben diese Position am Dienstagabend im Bundesvorstand verabschiedet. In dem Papier heißt es laut „Süddeutsche Zeitung“ (Donnerstagausgabe): Es gebe „viele Tätigkeiten, bei denen flexible Begrenzungen zu realen Nachteilen führen könnten“. Besonders in Branchen wie Pflege, Handwerk oder Gastronomie „darf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht zur Aushebelung von Ruhezeiten führen“.

Warnung vor „schleichender Entgrenzung“

CDA-Vorsitzender Dennis Radtke betonte in der „Süddeutschen Zeitung“ die Notwendigkeit einer ausgewogenen Arbeitszeitpolitik: „Wir mahnen die notwendige Balance an.“ Er warnte: „Es darf nicht zu einer schleichenden Entgrenzung der Arbeitszeit kommen.“ Für Beschäftigte am Band müssten laut Dennis Radtke die bisherigen Schutzbestimmungen weiterhin gelten. Zugleich stellte er klar: „Für Leute, die am Abend auf der Couch E-Mails checken, muss dagegen nicht jedes Mal die gesetzliche Ruhezeit greifen.“

Rahmenbedingungen und Forderungen der CDA

Die Flexibilisierung der Arbeitszeit ist auf Betreiben der Union in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden. Laut „Süddeutscher Zeitung“ sollen dazu zunächst Vertreter von Arbeitgebern und Gewerkschaften beraten und gemeinsame Vorschläge ausarbeiten. Darüber hinaus plant die Koalition eine Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten, die „unbürokratisch“ gestaltet werden soll. Derzeit gilt grundsätzlich eine Höchstarbeitszeit von acht Stunden pro Tag sowie eine Mindestruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen. Bereits heute bestehen Ausnahmen von dieser Regelung.

Laut Dennis Radtke dürfe eine weitere Liberalisierung der Arbeitszeit nur mit Zustimmung der Arbeitnehmervertreter erfolgen. Das CDA-Papier fordert: „Man müsse die tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden im Grundsatz beibehalten.“ Eine Überschreitung dieser Grenze solle nur mit Zustimmung des Betriebsrats und bei tariflicher Regelung des Arbeitgebers möglich sein. „Bei Arbeitgebern ohne Betriebsrat oder Tarifvertrag muss es bei der bisherigen Regelung bleiben.“ Zudem fordert die CDA, dass es „eine transparente und verlässliche Zeiterfassung“ geben müsse, da ohne diese die Grundlage fehle, um die Rechte der Beschäftigten wirksam zu schützen. Flexibilisierung und Zeiterfassung müssten gemeinsam geregelt werden, so der CDU-Sozialflügel.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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