Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat Eckpunkte für eine Carbon-Management-Strategie und einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes vorgelegt. Sie ermöglichen die Anwendung von CCS/CCU, den Transport und die Offshore-Speicherung von CO2 in Deutschland, wobei Meeresschutzgebiete davon ausgeschlossen sind.
Kohlendioxid-Speicherung als strategischer Fokus
Robert Habeck (Grüne), Bundeswirtschaftsminister, hat den “strategischen Fokus” auf schwer oder nicht vermeidbaren Emissionen zur Begründung der neuen Regelungen angeführt. “Wir treffen heute eine pragmatische und verantwortungsvolle Richtungsentscheidung: CCS und CCU sollen in Deutschland ermöglicht werden”, sagte er. „Die Technologie ist auch wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Industriestandorts Deutschland.“
CCS-Technologie als notwendige Ergänzung in der Klimapolitik
Habeck betonte, dass die CCS-Technologie nur eine “notwendige Ergänzung” im Klimaschutz ist. “Im Zentrum unserer Anstrengungen steht immer, Emissionen erst gar nicht entstehen zu lassen.” Er verwies darauf, dass ein Verzicht auf diese Technologie Deutschland Wettbewerbsnachteile verschaffen und teuer zu stehen kommen könnte.
Offshore-Speicherung und internationales Engagement
Mit der Erlaubnis der Offshore-Speicherung schließe Deutschland zu europäischen Nachbarn wie Norwegen und vielen weiteren Staaten auf, so Habeck. “Wir stellen uns so der Verantwortung, anstatt sie auf andere zu verlagern.” Die Risiken seien “managebar”, meinte er. “Deutschland ist nicht allein, wenn wir CCS ermöglichen. Im Gegenteil: Viele Industrieländer gehen bei der Entwicklung der Technologie bereits mit großen Schritten voran”, erklärte der Grünen-Politiker.
Nächste Schritte
Die Eckpunkte und den Gesetzentwurf hat das Bundeswirtschaftsministerium in die Ressortabstimmung gegeben. Nach Abschluss der Ressortabstimmung folgen die Länder- und Verbändeanhörung und anschließend die Kabinettsbefassung.
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