Der Bundestag hat eine bundesweite Gesetzesänderung verabschiedet, die die Einführung von Bezahlkarten für Asylbewerber ermöglicht und die Übermittlung von Daten im Ausländer- und Sozialrecht angepasst. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, AfD und BSW, gegen die Stimmen der Grünen, der Gruppe der Linken und der Unionsfraktion, sollen Bundesländer einzeln über den Einsatz der Bezahlkarten entscheiden.
Verbesserung der Datenübermittlung und Prävention von Leistungsmissbrauch
Die Anpassung der Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG) zielt darauf ab, den digitalen Datenaustausch zwischen den Ausländerbehörden und den für die Sicherung des Existenzminimums zuständigen „Leistungsbehörden“ zu optimieren. „Die Behörden [sollen] durch eine möglichst automatisierte Datenübermittlung über das Ausländerzentralregister (AZR) ‚von den zahlreichen standardmäßigen manuellen Abfragen‘ entlastet und zugleich etwaigem Leistungsmissbrauch vorgebeugt werden“, so die Begründung der Bundesregierung. Zudem ermöglicht das Gesetz die Erfüllung der EU-„Migrationsstatistik-Verordnung“ zur Erfassung des Leistungsbezuges von Geflüchteten.
Automatisierter Datenaustausch und Abbildung von Leistungsdaten
Durch die Neuregelungen sollen bestimmte Daten zu existenzsichernden Leistungen, darunter Angaben zur zuständigen Leistungsbehörde, dem Bezugszeitraum und zur Art der Leistung, im AZR abgebildet werden. Diese Daten sollen für die Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), und die Leistungsbehörden abrufbar sein. Dafür ist die automatisierte und unverzügliche Übertragung dieser Daten an das AZR notwendig.
Effiziente Prüfung bei Aufenthaltstitelvergabe
Die neue Regelung ermöglicht es Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen, die Bonität von Personen, die eine Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Ausreisekosten eines Ausländers abgeben, zu prüfen. Dies soll durch eine Recherche im AZR erleichtert werden, um festzustellen, wie viele Verpflichtungserklärungen bereits abgegeben wurden und ob in den jeweiligen Fällen öffentliche Mittel aufgewendet werden mussten. Dadurch solle „die Prüfung von Verpflichtungserklärungen und damit die Erteilung von Visa erheblich vereinfacht“ werden, so die Begründung der Bundesregierung.
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