Die Bundesregierung sieht bei der Kindergrundsicherung eine “Bringschuld” des Staates und will dadurch den Prozess der Antragsstellung vereinfachen. Mit dem neu beschlossenen Gesetz soll der Staat zum Servicedienstleister für Familien werden und die Datenabgleiche zwischen den Behörden vereinfachen.
Plan zur Vereinfachung des Beantragungsprozesses
Die Bundesregierung plant, die Antragsstellung für die Kindergrundsicherung zu vereinfachen. Sprecherin des Bundesfamilienministeriums erklärte am Mittwoch in Berlin: “Geplant sei, dass Eltern ihr Kind anmelden, dann Kindergrundsicherung beantragen und ihr Einverständnis geben, dass Daten zwischen den Behörden abgeglichen werden. Und mehr müssen die Eltern dann nicht tun.” Diese Zustimmung sei notwendig, “aber in dem Ziel, das Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten, soll die einmalige Antragstellung ausreichen”.
Umgestaltung der Kindergrundsicherung
Die am Mittwoch im Kabinett beschlossene Umgestaltung der Kindergrundsicherung zielt darauf ab, bestehende Sozialleistungen zu bündeln und die Beantragung dadurch zu vereinfachen. Dabei tritt der Staat als Servicedienstleister auf, um den Familien entsprechende Hilfestellungen zu bieten.
Neuer Familienservice informiert über Ansprüche
Des Weiteren ist vorgesehen, dass Familien künftig direkt vom neu eingeführten Familienservice über mögliche Ansprüche informiert werden. Dies dient dem Ziel, Eltern besser über ihre Ansprüche aufzuklären und ihnen bei der Beantragung der Kindergrundsicherung zu helfen. Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich dabei um eine Art “Bringschuld” des Staates gegenüber den Familien.