Foto: Finanzministerium, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung gibt die Grundsteuererklärungen für ihre Immobilien bis Ende September 2023 ab. Dies geht aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine schriftliche Frage des CDU-Bundestagsabgeordneten Christoph Ploß hervor, über die der „Spiegel“ berichtet.
Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung endet für Bürger eigentlich Ende Januar. Für die etwa 26.000 Liegenschaften des Bundes habe man sich für „eine IT-Lösung entschieden“, heißt es in der Antwort von dem Parlamentarischen Staatssekretär Florian Toncar (FDP). Die ersten Blöcke dieser Daten würden im Januar übermittelt. Die Meldung der steuerpflichtigen Liegenschaften sei bis Ende März 2023 abgeschlossen. „Die Erklärungsabgabe für die grundsteuerbefreiten Liegenschaften soll zeitgleich beginnen, sodass nach der jetzigen Planung bis zum 30. September 2023 die notwendigen Erklärungen für die Hauptfeststellung für sämtliche Liegenschaften“ abgeschlossen sein sollen. „Millionen Eigenheimbesitzer und Steuerberater sind gezwungen, bis Monatsende unter Hochdruck und rechtlichen Unsicherheiten ihre Grundsteuererklärung fertigzustellen. Dabei hat das zuständige Finanzministerium selbst noch keine einzige Steuererklärung für seine Immobilien abgegeben“, sagte Ploß dazu. Und weiter: „Den Bürgern eine viel zu knappe Frist aufzudrücken, die nicht einmal die eigene Verwaltung einhalten kann, ist eine Frechheit gegenüber den Eigenheimbesitzern in Deutschland.“