Die Bundesnetzagentur will den Wettbewerb auf der Schiene stärken und plant dafür neue Begrenzungen für die Vergabe von Trassen auf stark ausgelasteten Strecken. Demnach soll die DB InfraGO AG auf Korridoren mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen künftig höchstens 60 bis 75 Prozent der verfügbaren Trassen an ein einzelnes Unternehmen vergeben dürfen. So soll sichergestellt werden, dass mindestens ein Konkurrent der Deutschen Bahn tatsächlich verkehren kann und neue Anbieter leichter in den Markt einsteigen.
Bundesnetzagentur begrenzt Trassenanteil für DB InfraGO AG
Nach den Plänen der Bundesnetzagentur soll die DB InfraGO AG auf Strecken mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen künftig maximal 60 bis 75 Prozent der verfügbaren Trassen an ein einzelnes Unternehmen vergeben dürfen. Ziel ist es, dass auf stark ausgelasteten Korridoren wie den Knoten München und Frankfurt, für die entsprechende Kapazitätsobergrenzen geplant sind, mindestens ein Wettbewerber der Deutschen Bahn tatsächlich verkehren kann.
Damit soll der Markteintritt neuer Anbieter im vertakteten Schienenpersonenfernverkehr bei Engpässen leichter als bisher ermöglicht werden. „Wir stärken den Wettbewerb im Fernverkehr. Für Bahnkunden bedeutet Wettbewerb bessere Qualität und niedrigere Preise“, erklärte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, laut Bundesnetzagentur.
Wettbewerberklausel für vertaktete Fernverkehre
Konkret nimmt Müller Bezug auf Unternehmen wie das italienische Eisenbahnunternehmen Italo oder FlixTrain. Diese müssten „viel Geld in neue Fahrzeuge investieren“. Sie konnten bisher aber nicht verlässlich abschätzen, ob sie auf der Schiene genug Nutzungsrechte bekommen – ein Problem, das Italo selbst erst kürzlich öffentlich so formuliert hatte.
Die sogenannte Wettbewerberklausel soll nur gelten, wenn das Unternehmen „vertaktete Verkehre“ anbietet. Nach Vorstellung der Bundesnetzagentur bedeutet dies, dass die Verbindung mindestens viermal täglich in zweistündigem Abstand zur gleichen Minute angeboten wird. Die Quote greift nur im Konfliktfall, wenn also mehr Trassen nachgefragt werden, als verfügbar sind. Auf Strecken ohne ausgewiesene Kapazitätsobergrenzen bleiben die bisherigen Zuweisungsregeln bestehen. Hier könne die Bundesnetzagentur die DB InfraGO AG von Gesetzes wegen nicht zu einem anderen Vorgehen verpflichten.
Beschwerde von Italo als Auslöser
Anlass des Verfahrens der entsprechenden Beschlusskammer der Bundesnetzagentur war eine Beschwerde von Italo. Das Unternehmen will nach eigenen Angaben ab April 2028 mit einer Investition von rund 3,6 Milliarden Euro in Deutschland eigenwirtschaftliche Fernverbindungen anbieten. Italo plant perspektivisch die Verbindung München – Köln – Dortmund in einem Stundentakt sowie die Verbindung München – Berlin in einem Zweistundentakt. Geplant sind insgesamt 56 zumeist tägliche Zugfahrten.
Nun wird zunächst der sogenannte Eisenbahninfrastrukturbeirat angehört, wofür zwei Wochen vorgesehen sind. Parallel werden das Bundeskartellamt und die Monopolkommission angehört. Im Anschluss soll die finale Entscheidung der Bundesnetzagentur ergehen.
