Ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND), der antisemitische und sexistische Äußerungen gemacht hat, darf weiterhin im Dienst bleiben. Diese Entscheidung geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor, das im März veröffentlicht wurde.
Antisemitische und sexistische Äußerungen
Laut „Spiegel“ meldeten Kolleginnen und Kollegen des BND-Mitarbeiters wiederholt solche Entgleisungen. Der Beamte soll über Juden gesagt haben: „Na da muss ich dann auch mal fragen, warum sie das auserwählte Volk sind, wenn sie in Auschwitz immer die Selektionstreppe nehmen mussten“. Ebenso verabscheuungswürdig war seine Bemerkung gegenüber einer Kollegin: „Sie müssen bei der Kollegin, die immer so griesgrämig guckt, mal Pussyslapping machen“, sagte er demnach. „Da hauen Sie ihr von hinten mal zwischen die Beine, und wenn Sie Glück haben, dann grüßt Ihr Handballen ihre Schamlippen.“ Er stellte es dar, als würde die betroffene Kollegin sich darüber „endlich mal richtig“ freuen.
Reaktionen des BND
Ein Sprecher des BND teilte dem „Spiegel“ mit, dass BND-Chef Bruno Kahl den Fall in Führungskreisen und bei zwei Personalversammlungen als „krass und beschämend“ bezeichnet hat. Die Aussagen des Beamten seien „menschenverachtender Müll“ und sie machten ihn „fassungslos“. Zudem erhob der BND eine Disziplinarklage gegen den betreffenden Mitarbeiter.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Das Bundesverwaltungsgericht verhängte schließlich eine Zurückstufung sowie ein zweijähriges Beförderungsverbot gegen den Beamten. Eine Entfernung des Beamten aus dem Dienst hatte der BND indes nicht beantragt.
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