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BSW klagt gegen NRW-Kommunalwahlgesetz wegen Benachteiligung

Das Bürgerbündnis für Soziale Wirtschaft (BSW) hat eine Verfassungsklage beim Verfassungsgerichtshof in Nordrhein-Westfalen gegen Änderungen des Kommunalwahlgesetzes eingereicht. Die Reform werde kleinere Parteien bei den Wahlen deutlich benachteiligen, so die Kritik des BSW.

BSW sieht Angriff auf kommunale Demokratie

Jan Ristau, der Landesvorsitzende des BSW, bezeichnete die Änderungen als „Angriff auf die kommunale Demokratie“. Er behauptet, der Beschluss ziele darauf ab, kleinere Parteien bei der Kommunalwahl massiv zu benachteiligen. Sein Co-Vorsitzender Amid Rabieh ergänzte, dass man zuversichtlich in die Klage gehe. „Das Verfassungsgericht hat in den letzten Jahren immer wieder solchen arroganten Versuchen, die kleinen Parteien zu diskriminieren, einen Strich durch die Rechnung gemacht“, sagte Rabieh.

Änderungen wurden von CDU und Grüne beschlossen

Die Änderungen des Kommunalwahlgesetzes wurden Anfang Juli von den NRW-Regierungsparteien CDU und Grünen gemeinsam mit der SPD verabschiedet. Starke Kritik kam damals besonders von der FDP.

Gutachten weisen auf massive Sitzverschiebungen hin

Gemäß einem Gutachten der Politikwissenschaftlers Joachim Behnke und der Mathematikerin Kai-Friederike Oelbermann führt die Reform zu massiven Sitzverschiebungen. Hätte das Gesetz schon bei den Kommunalwahlen 2020 gegolten, hätte dies zum Beispiel 135 Mandate weniger für die FDP und 94 weniger für die Linke bedeutet. Im Gegenzug hätten die Grünen 111 zusätzliche Mandate, die SPD 131 Sitze mehr und die CDU sogar 234 zusätzliche Sitze erhalten.

Das BSW betonte, dass mehrere Gutachten zu dem selben Ergebnis gekommen seien: Das bisherige Sitzberechnungsverfahren sei „frei von Ungleichgewichten“, während die Reform zu „signifikanten und krassen Verzerrungen des Wahlergebnisses zu Gunsten größerer Parteien“ führen würde. Bemerkenswert ist, dass eines dieser Gutachten sogar von den Regierungsparteien CDU und Grüne in Auftrag gegeben, aber erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens veröffentlicht wurde. „Diese Heimlichtuerei zeigt deutlich, dass es den Regierungsparteien nicht darum geht, eine faire Wahl zu ermöglichen, sondern vielmehr darum, sich der Konkurrenz zu entledigen“, kritisierte Ristau.

Zusätzlich zum BSW plant auch die FDP, gegen die Wahlrechtsreform zu klagen. Auch Volt NRW hat bereits im August eine Klage gegen die Reform des Kommunalwahlrechts beim Verfassungsgerichtshof eingereicht.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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