Mehrere hundert Millionen Menschen in Europa sind am 9. Juni aufgerufen, ein neues EU-Parlament zu wählen. Rund 130.000, und damit mehr als bei jeder anderen Wahl, davon leben in Osnabrück. Darunter sind erstmals Wählerinnen und Wähler ab 16 Jahren. Auch Menschen aus anderen EU-Ländern, die in Osnabrück gemeldet sind, sind hier wahlberechtigt. Möchten sie erstmals hier wählen, müssen sie einen Antrag stellen. Bei der Briefwahl gibt es derweil eine Änderung.
Diese bezieht sich lediglich auf die Farbe des Briefumschlags für den Stimmzettel. War dieser in der Vergangenheit blau, so ist er jetzt weiß. Der äußere, rote Wahlbriefumschlag ist auch bei dieser Wahl rot. Beginn der Briefwahl ist am Montag, 29. April. Ab diesem Tag werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. Dann ist auch bereits die Briefwahl vor Ort im Wahlbüro in der Sedanstraße 109 möglich.
Dazu ist übrigens keine Wahlbenachrichtigung notwendig. Die meisten Bürgerinnen und Bürger werden aber auf die Wahlbenachrichtigungsbriefe in ihren Postkästen warten. Denn über die Angaben in der Wahlbenachrichtigung wird die Beantragung der Briefwahlunterlagen besonders einfach. Über einen QR-Code oder über das Serviceportal der Stadt Osnabrück ist die Beantragung besonders schnell und komfortabel. Aber auch die bekannte Beantragung per Post oder die Briefwahl vor Ort sind natürlich möglich. Wer nicht direkt nach Beginn der Briefwahlphase eine Benachrichtigung erhält, muss sich keine Sorgen machen. Hat jemand bis zum 18. Mai noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollte er sich beim Wahlbüro melden.
Auch zu dieser Wahl erreicht die Bürgerinnen und Bürger die Wahlbenachrichtigung als Wahlbrief und nicht als Wahlbenachrichtigungskarte. Diese zur Landtagswahl 2022 eingeführte Neuerung hat sich bewährt, bietet der Wahlbrief doch deutlich mehr Platz, um alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben in einer lesbaren Schriftgröße unterzubringen. Zudem nutzt das Wahlbüro abermals die Gelegenheit und legt eine Handreichung bei, die die verschiedenen Varianten der Briefwahlbeantragung im Detail erläutert. Auch dem Datenschutz wird hierbei größere Aufmerksamkeit gewidmet, da nicht mehr alle persönlichen Angaben außen an der Karte ablesbar sind.
Möglichkeiten zur Briefwahl
Der schnellste Weg: Digitaler Antrag
Dazu scannt man einfach den QR-Code aus dem Wahlbenachrichtigungsbrief mit einem QR-Code-Scanner (zum Beispiel mit einer Handykamera oder einer App). Es öffnet sich eine Eingabemaske, in der die persönlichen Daten bereits vorerfasst sind. Lediglich falls der Versand an eine abweichende Adresse gewünscht wird, muss diese manuell eingegeben werden. Nach ein paar Klicks ist der Vorgang abgeschlossen.
Alternativ kann der Antrag auch über das Serviceportal unter service.osnabrueck.de erfolgen. Für diese Art der Beantragung wird die jeweilige Wahlbezirks- und Wählerverzeichnis-Nummer benötigt. Diese findet sich im oberen Kasten auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief.
Der klassische Weg: Postalischer Antrag
Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes befindet sich der Briefwahlantrag (Wahlscheinantrag). Dieser muss für den postalischen Antrag ausgefüllt und an das Wahlbüro zurückgeschickt werden. Im Vergleich zur Wahlbenachrichtigung der vorangegangenen Wahlen sind dabei die benötigten persönlichen Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum schon aufgedruckt und müssen nicht mehr händisch eingetragen werden. Für diese Art der Beantragung sind daher lediglich noch zwei Kreuze zu setzen und der Antrag zu unterschreiben. Die Unterschrift ist dabei unbedingt zu leisten. Nicht unterschriebene Wahlscheinanträge werden zurückgeschickt und können nur mit Unterschrift bearbeitet werden. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss in einem Briefumschlag mit einer Briefmarke an die auf dem Antrag aufgeführte Adresse zurückgeschickt werden.
Persönlich im Wahlbüro
Es ist außerdem möglich, die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlbüro zu beantragen. Nach direktem Erhalt der Unterlagen können diese mit nach Hause genommen werden, um dort zu wählen. Oder man nutzt die Möglichkeit, die Stimme direkt an Ort und Stelle abzugeben. Hierfür sind – wie im Wahllokal – Wahlkabinen und Wahlurnen aufgebaut. Mitarbeitende des Wahlbüros sind Wählerinnen und Wählern bei der Briefwahl an Ort und Stelle gerne behilflich. Das ist auch schon ab dem 29. April möglich, selbst wenn noch keine Wahlbenachrichtigung im Briefkasten liegt.
Beantragung durch eine andere Person
Sollte keine der genannten Möglichkeiten in Betracht kommen, kann auch eine andere Person bevollmächtigt werden, den Wahlschein zu beantragen. Hierfür kann ebenfalls der Antrag verwendet werden, welcher der Wahlbenachrichtigung beiliegt.
Gut zu wissen:
Im Rahmen der Landtagswahl 2022 haben über 31.000 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme per Briefwahl abgegeben. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Trend zur Briefwahl weiterentwickelt.
Besonders aufmerksamen Wählerinnen und Wählern wird die unbekannte Postleitzahl 49058 des Wahlbüros auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief und später auch auf dem Wahlbriefumschlag auffallen. Hierbei handelt es sich nicht um ein Versehen, sondern um eine bewusst angelegte temporäre Postleitzahl, welche den Postweg der Briefwahlunterlagen beschleunigt.
So läuft die Urnenwahl
Für alle, die lieber am Wahltag an der Urnenwahl teilnehmen wollen, bietet der Kartendienst zur Europawahl einige zusätzliche Details zu den verschiedenen Wahllokalen. Über die Eingabe der Wohnadresse lässt sich das eigene Wahllokal aufrufen. Einige Fotos erleichtern die Wegfindung am Wahltag.
Was die Unterstützung durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer am Wahltag angeht, hat sich einiges getan. Mittlerweile fehlen noch 100 Personen. Wer sich noch engagieren möchte, kann sich hier melden.
Weitere Informationen zu allen Themen gibt es hier. Auch kann das Wahlbüro per E-Mail über wahlen@osnabrueck.de zu allen Fragen rund um die Europawahl in Osnabrück kontaktiert werden. Zu den Öffnungszeiten kann das Wahlbüro hierfür auch persönlich oder telefonisch über 0541-323 3232 erreicht werden.
Die Öffnungszeiten des Wahlbüros sind wie folgt: Montags und dienstags 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags 8 bis 12 Uhr und am Donnerstag von 8 bis 17:30 Uhr. Am letzten Tag des Briefwahlzeitraumes hat das Wahlbüro deshalb deutlich länger geöffnet. Die gesetzlich festgelegte letzte Möglichkeit der Briefwahlbeantragung ist deshalb am 7. Juni um 18 Uhr. Aufgrund des Postweges wird dennoch empfohlen, den eigenen Briefwahlantrag möglichst frühzeitig auf den Weg zu bringen. Sollte jemand wider Erwarten trotz Beantragung keine Briefwahlunterlagen erhalten, sollte das Wahlbüro unbedingt vor dem Wahltag kontaktiert werden. Spätester Zeitpunkt zur Rückmeldung ist Samstag, 8. Juni, bis 12 Uhr. In Krankheitsfällen können Briefwahlunterlagen per Vollmacht am Wahltag bis 15 Uhr abgeholt werden.