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Startseite Deutschland & die WeltBGH bestätigt langjährige Haftstrafen für Kokainschmuggler
Deutschland & die Welt

BGH bestätigt langjährige Haftstrafen für Kokainschmuggler

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 1. Juli 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 1. Juli 2025
Bundesgerichtshof / Foto: dts
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Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von sieben Angeklagten im Fall eines groß angelegten Kokain-Schmuggels weitgehend abgewiesen. Das Landgericht Hamburg hatte die Angeklagten zuvor zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, nachdem sie knapp sechs Tonnen Kokain aus Südamerika im Hamburger Hafen eingeschleust hatten. Der BGH gab am Dienstag bekannt, dass das Urteil damit rechtskräftig ist.

Urteil gegen Kokain-Schmuggler bestätigt

Die Revisionen von sieben Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg wurden vom Bundesgerichtshof weitgehend verworfen. Dies teilte der BGH am Dienstag mit. Die Angeklagten waren zuvor wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen sechs Jahren und drei Monaten und 15 Jahren verurteilt worden.

Vorgehen der Tätergruppe

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten sich neun der elf Angeklagten zusammengeschlossen, um Kokain aus Südamerika in Seefrachtcontainern in den Hamburger Hafen zu bringen. Die Gruppe holte das Kokain im Auftrag der Lieferanten aus den Containern, tauschte es gegen Ersatzladungen aus und übergab es an bislang unbekannte Empfänger. Zu den Angeklagten zählten Angestellte von Hafenlogistik-Betreibern sowie Fuhrunternehmer. Für ihre Kommunikation nutzten sie verschlüsselte Messengerdienste. Insgesamt wurde laut Landgericht mit knapp sechs Tonnen hochreinem Kokain gehandelt.

Rechtskräftiges Urteil nach Revision

Der Bundesgerichtshof stellte das Verfahren gegen einen Angeklagten hinsichtlich einer Tat ein und änderte den Schuldspruch entsprechend ab, ließ jedoch die Gesamtstrafe unberührt. Nach Angaben des BGH ist das Urteil des Landgerichts damit rechtskräftig (Beschluss vom 4. Juni 2025 – 5 StR 548/24).

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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