Am Sonntag (11. Juli) lieferte sich ein 15-jähriger Mofafahrer in Bersenbrück eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei, am Ende verunfallte der Flüchtige schwer.
Gegen 17:25 Uhr bemerkte eine zivile Funkstreife der Bersenbrücker Polizei einen auffälligen Roller auf der Bokeler Straße. Den Beamten fiel eine offensichtlich manipulierte Abgasanlage auf und das Versicherungskennzeichen war hochgebogen und damit unleserlich gemacht worden. Die Beamten entschieden sich für eine Kontrolle des Kleinkraftrades. Als dem Verkehrsteilnehmer in der Straße Am Bahnhof Haltesignale gegeben wurden, beschleunigte dieser seine Fahrt. Auch auf Blaulicht und Martinshorn reagierte der Rollerfahrer nicht, im Gegenteil, er erhöhte seine Geschwindigkeit weiter.
Roller kollidiert mit PKW
Auf der Bahnhofstraße passierte er mehrere Einmündungen unter Missachtung der Vorfahrtsregeln. Die gefahrene Geschwindigkeit betrug augenscheinlich mehr als 60 km/h. Der Rollerfahrer näherte sich der Kreuzung Bahnhofstraße / Bramscher Straße mit unverminderter Geschwindigkeit. Er missachtete die Vorfahrt eines von rechts herannahenden Pkw. Von links näherte sich auf der Bramscher Straße ebenfalls ein Pkw, dieser hatte den herannahenden Roller aufgrund der überhöhten Geschwindigkeit nicht rechtzeitig wahrgenommen und fuhr in die Kreuzung ein. Der Rollerfahrer prallte in die Beifahrerseite des VW Polo, wurde über die Motorhaube geschleudert und landete auf dem gegenüberliegenden Gehweg. Sofort eilten ihm die Polizeibeamten, Zeugen und ein privat anwesender Rettungsdienstangehöriger zur Hilfe. Der 15-jährige Junge aus Gehrde zog sich bei dem Unfall einen Beinbruch zu, er wurde in einem Krankenhaus operiert. Die Insassen des VW Polo, ein 83-Jähriger und eine 84-Jährige aus Alfhausen, kamen bei dem Unfall mit dem Schrecken davon. Der VW blieb weiter fahrtüchtig. An dem Kleinkraftrad entstand ein Totalschaden, es wurde abgeschleppt.
Mehrere Anzeigen für Mofa-Tuner
Laut Zulassung handelte es sich bei dem verunfallten Roller um ein Mofa mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Auf den Jugendlichen kommen nun diverse Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen zu. Unter anderem wird er sich wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs, Missachtung von Haltegeboten durch die Polizei und Vorfahrtsverletzungen verantworten müssen. Aus Gründen der Neutralität wurde die Verkehrsunfallaufnahme durch eine ortsfremde Polizeidienststelle durchgeführt.