Entlang der Berliner Karl-Marx-Allee hält der Senat weitreichende Mieterschutzrechte für 2.767 Wohnungen weiterhin für gültig. Nach Einschätzung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gelten die Sonderregelungen aus den 1990er-Jahren „unmittelbar und zeitlich unbeschränkt“ und können von allen Mietern der betroffenen Häuser in Anspruch genommen werden. Eine Auswertung von Grundakten durch die „Welt“ zeigt jedoch, dass die Schutzklauseln bei späteren Verkäufen teilweise verändert, eingeschränkt oder nicht mehr übernommen wurden.
Alte Schutzklauseln, unklare Weitergabe
Die besonderen Regelungen gehen auf das Jahr 1993 zurück, als Berlin mehr als 100 Gebäude entlang der denkmalgeschützten Karl-Marx-Allee veräußerte. In den Klauseln für die sogenannten „Stalinbauten“ sind unter anderem ein Schutz vor Eigenbedarfskündigungen sowie besondere Erwerbsmöglichkeiten für Mieter bei Verkäufen vorgesehen. Zudem ist festgelegt, dass diese Rechte bei jedem Weiterverkauf der Wohnungen an neue Eigentümer weitergegeben werden sollen.
Nach Auffassung des Senats gelten die Schutzrechte „unmittelbar und zeitlich unbeschränkt“ fort; alle Mieter der betroffenen Häuser könnten sich darauf berufen, berichtet die „Welt“ unter Berufung auf Stellungnahmen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und des landeseigenen Wohnungsunternehmens WBM.
Unvollständige Datenlage zu späteren Verkäufen
Ob die Klauseln bei späteren Verkäufen tatsächlich weitergegeben wurden, ist dem Senat nicht bekannt. Ein Sprecher des landeseigenen Wohnungsunternehmens WBM sagte der „Welt“, es sei davon auszugehen, „dass die Verpflichtung wie auch die Weitergabeverpflichtung bei Weiterveräußerungen eingehalten wurden, wenngleich hierzu keine Informationen vorlägen und die entsprechenden Kaufverträge nicht bekannt seien“.
Die „Welt“ hatte nach eigenen Angaben monatelang Grundakten ausgewertet und dabei festgestellt, dass die Schutzklauseln bei späteren Transaktionen teilweise verändert, eingeschränkt oder gar nicht mehr übernommen wurden.
Bewertung als Vertragsverstoß – ohne umfassende Prüfung
Bereits 2021 bewertete die Senatsverwaltung gegenüber dem Abgeordnetenhaus die Befristung eines ursprünglich unbefristeten Kündigungsschutzes in einem Teilbereich der Karl-Marx-Allee als Vertragsverstoß. Eine Überprüfung der übrigen Gebäude erfolgte dennoch nicht.
Betroffen sind 2.767 Einheiten zwischen Strausberger Platz und Frankfurter Allee, deren Gesamtwert nach Angaben der „Welt“ heute im Milliardenbereich liegt. Sollten die Klauseln weiterhin wirksam sein, könnten Tausende Bewohner über bislang unbekannte Rechte verfügen, zugleich könnten auf Wohnungen Verpflichtungen lasten, die bei Weiterverkäufen nicht berücksichtigt wurden. Zu den praktischen Folgen äußerte sich der Senat gegenüber der „Welt“ nicht.
✨ mit KI bearbeitet
