Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hat den Ausschluss von vier AfD-Kandidaten durch lokale Wahlausschüsse vor den Kommunalwahlen am 13. September verteidigt. Die Gremien prüften jeweils die Person und konkrete Erkenntnisse zu ihr. Die AfD geht gegen die Einstufung als rechtsextremistisch gerichtlich vor.
Vertrauen in Wahlausschüsse und Prüfkriterien
"Die Wahlausschüsse betrachten die jeweilige Person und die konkreten Erkenntnisse zu ihr. Dabei spielen öffentliche Äußerungen, politische Aktivitäten und weitere Informationen eine Rolle", sagte Behrens der "Welt". "Wir tun gut daran, diesen Gremien zu vertrauen. Sie haben ihre Aufgabe in der Vergangenheit gut bewältigt."
Keine Verschärfung der Wahlordnung
Behrens wies Vorwürfe zurück, die rot-grüne Landesregierung habe die Wahlordnung gezielt verschärft. "Eine Verschärfung hat nicht stattgefunden." Die Landesregierung habe lediglich bereits bestehende Regeln konkretisiert. "Bewerber für das Amt eines Landrats oder Bürgermeisters, und allein um die geht es, mussten schon immer auf ihre Verfassungstreue überprüft werden".
Derzeit hätten es die Wahlausschüsse häufiger als früher mit Bewerbern einer Partei zu tun, die vom niedersächsischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird. "Wenn deren Mitglieder für Ämter kandidieren, die dem Beamtenrecht unterliegen, müssen die kommunalen Wahlausschüsse genau hinschauen können. Deshalb haben wir es diesen Gremien ermöglicht, auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes in ihre Prüfung einzubeziehen."
Behrens verwies auf eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover. Darin sei die Einschätzung der AfD als gesichert rechtsextremistisch "sehr deutlich nachvollzogen" worden. "Die AfD geht dagegen vor, nun müssen wir die weitere gerichtliche Entwicklung abwarten. So lange ist die Partei als gesichert rechtsextremistisch zu bezeichnen und entsprechend zu behandeln. Das ist die Rechtslage".
In Wilhelmshaven und Herzberg waren die AfD-Bewerber für das Amt des Bürgermeisters nicht zur Kommunalwahl zugelassen worden. In den Kreisen Friesland und Lüneburg schlossen die örtlichen Wahlausschüsse die Landrats-Kandidaten der AfD aus.