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Baden-württembergische Justizministerin fordert härtere Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien

Die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU) fordert eine härtere Gangart bei Abschiebungen von straffällig gewordenen Ausländern. Sie plädiert dafür, dass verurteilte afghanische Straftäter in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden können und in Ausnahmefällen auch Abschiebungen nach Syrien vorgenommen werden.

Gentges fordert härteres Vorgehen bei Abschiebungen

Marion Gentges hat sich bei Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dafür ausgesprochen, dass Abschiebungen von verurteilten afghanischen Straftätern in ihr Herkunftsland ermöglicht werden sollten. Dies gab sie in einem Interview mit dem „Spiegel“ bekannt. Darüber hinaus plädiert sie für Abschiebungen nach Syrien in Ausnahmefällen, wenn es um Gewaltverbrecher und Terroristen geht.

Praktische Umsetzung und rechtliche Rahmenbedingungen

Dem Sonderstab „Gefährliche Ausländer“ im Stuttgarter Innenministerium ist es laut Gentges bereits gelungen, syrische Staatsangehörige, die schwere Straftaten begangen oder die Sicherheit des Landes gefährdet haben, „kontrolliert freiwillig nach Syrien oder in ein Drittland zu bringen“. Seit Ende 2018 hat das Land 392 ausreisepflichtige gefährliche Straftäter abgeschoben, die meisten von ihnen aus Gambia, der Türkei, Tunesien, Serbien und Pakistan.

Komplexe Abwägungen und völkerrechtliche Regulierungen

Gentges betonte, dass es sich bei den Abschiebungen um keine einfachen Abwägungen handelt. Die Genfer Flüchtlingskonvention lege Ausweisungsverbote fest, gestatte jedoch, dass sich der Einzelne nicht auf diesen Schutz berufen könne, wenn er im Schutzstaat schwere Straftaten begangen hat. Die Europäische Menschenrechtskonvention spiele hierbei eine entscheidende Rolle. Die Asylagentur der Europäischen Union schlägt vor, bei der Bewertung von Rückkehroptionen nach Syrien regional zu differenzieren. „Unterschiedliche Teile Syriens sind unterschiedlich sicher“, erklärte Gentges.

Kritik an der aktuellen Praxis

Die Ministerin kritisierte, dass der Bund diese Differenzierung nicht vornimmt und Abschiebungen auch nach Syrien weiterhin nicht zulässt. „Das kann so nicht bleiben“, so Gentges‘ abschließende Bemerkung.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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