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Startseite Deutschland & die WeltAtaman fordert Verlängerung der Frist für Diskriminierungsbeschwerden
Deutschland & die Welt

Ataman fordert Verlängerung der Frist für Diskriminierungsbeschwerden

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 24. November 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 24. November 2025
Ferda Ataman (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Ferda Ataman, fordert eine deutlich längere Frist für Beschwerden wegen Diskriminierung. Anstatt wie bisher zwei Monate sollen Betroffene nach ihren Vorstellungen künftig zwölf Monate Zeit haben, um Ansprüche geltend zu machen.

Ataman fordert mehr Zeit für Betroffene

Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Ferda Ataman sieht in der derzeitigen Beschwerdefrist ein Problem für Menschen, die Diskriminierung erfahren haben. „Wer diskriminiert wird, braucht Zeit – und keinen Zeitdruck“, sagte Ataman dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Sie verwies darauf, dass Betroffene in Deutschland bislang nur zwei Monate Zeit hätten, um sich zu wehren, während es „in den meisten europäischen Ländern eine Frist von drei bis fünf Jahren“ gebe. „Ich plädiere für eine Frist von mindestens zwölf Monaten. Dann können Menschen auch in Deutschland das Erlebte verarbeiten, sich beraten lassen und überlegte Entscheidungen treffen“, sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

„Kurze Frist eskaliert Konflikte“

Ataman bezeichnete eine verlängerte Frist als hilfreich, auch mit Blick auf die Lösung von Konflikten. „Die kurze Frist eskaliert Konflikte, vor allem gegenüber dem Arbeitgeber. Einige fühlen sich genötigt, schnell zu klagen, obwohl sie lieber eine außergerichtliche Lösung möchten. Eine längere Frist würde Betroffenen und Unternehmen helfen, weil sie mehr Zeit für Lösungen bietet, um nicht vor Gericht zu landen“, sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Vergleich mit anderen Rechtsbereichen

Als Beispiel nannte die Antidiskriminierungsbeauftragte Fälle von sexueller Belästigung und sprach von Ungleichbehandlungen. „Bei einem Verkehrsunfall haben Menschen drei Jahre Zeit, rechtliche Schritte einzuleiten, bei sexueller Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz nur zwei Monate – wie kann das sein?“, sagte Ataman dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schreibt vor, dass Menschen ihre Ansprüche innerhalb von zwei Monaten nach einem Vorfall geltend machen müssen. Dies hat zu erfolgen, indem sie von den Verantwortlichen beispielsweise Unterlassung, Beseitigung, Schadensersatz oder Entschädigung fordern. Wird die Frist versäumt, erlöschen die Ansprüche dauerhaft, unabhängig davon, wie gravierend die Diskriminierung war. Das AGG regelt ausschließlich Situationen am Arbeitsplatz sowie bei der Nutzung von privaten Dienstleistungen und Gütern; staatliches Handeln ist davon nicht erfasst.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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