Die Arbeitgeberverbände kritisieren Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) aufgrund seiner Aufforderung an die Mindestlohnkommission, den gesetzlichen Mindestlohn zügig an EU-Vorgaben anzupassen. Sie beschuldigen Heil, die Rechtslage bewusst zu verdrehen und die Arbeit der Mindestlohnkommission zu beschädigen.
Kritik an Heils Forderung nach Mindestlohnanhebung
Die Arbeitgeberverbände werfen Hubertus Heil ein “bewusstes Verdrehen” der Rechtslage vor. Heil hatte in einem Schreiben die Mindestlohnkommission aufgefordert, die Lohnuntergrenze in Deutschland aufgrund von Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie auf 60 Prozent des mittleren Lohnniveaus zu erhöhen. Dieser Schritt würde einem Anstieg des Mindestlohns auf etwa 15 Euro je Stunde entsprechen.
“Unser nationaler Referenzwert ist, völlig rechtmäßig, die Tariflohnentwicklung”, sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundevereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), in der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung”. “Wenn Bundesarbeitsminister Heil das bewusst unterschlägt, verdreht er die Rechtslage und beschädigt die Mindestlohnkommission.” Kampeter, der auch Mitglied der Mindestlohnkommission ist, bezeichnete Heils Vorgehen als “zynisch”.
Möglicher Ausstieg der Arbeitgeber aus der Mindestlohnkommission
In der Mindestlohnkommission sitzen je drei Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter. Aufgrund der aktuellen Kontroverse stellen die Arbeitgeber ihre weitere Mitwirkung in der Kommission zur Debatte. “Die Frage nach einem Ausstieg der Arbeitgeber ist gerechtfertigt”, sagte Kampeter und kündigte eine Diskussion in den Arbeitgebergremien an.
Kampeter warf außerdem Heil sowie Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor, Niedriglohn-Beschäftigte übermäßig durch Sozialabgaben zu belasten. “Ich finde es geradezu zynisch, wenn die Nettoklau-Minister Heil und Lauterbach jegliche Mindestlohnerhöhung durch steigende Krankenkassen-, Pflege- und bald auch Rentenversicherungsbeiträge größtenteils wieder einkassieren”, sagte er.
Debatte um Anpassung des Mindestlohns an EU-Vorgaben
Aktuell beträgt der Mindestlohn in Deutschland 12,41 Euro brutto pro Stunde. In Heils Schreiben an die Mindestlohnkommission nannte er einen Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns aller Beschäftigten, um den Mindestlohn an die europäische Richtlinie anzupassen. Gewerkschaftsberechnungen kamen bei diesem Wert auf 15,27 Euro.
Die EU-Richtlinie erlaubt in Artikel 5, Absatz 4, verschiedene Richtgrößen für den Mindestlohn, darunter alternativ auch “Referenzwerte, die auf nationaler Ebene verwendet werden”. Die Amtszeit der aktuellen Mindestlohnkommission endet diesen Herbst, danach steht eine Neuberufung durch das Arbeitsministerium an. Der nächste Beschluss zur Mindestlohnerhöhung ist für Juni 2025 geplant.
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