(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Regierung erwog bereits 1954 Maßnahmen gegen den „Spiegel“.
Die Regierung von Kanzler Konrad Adenauer (CDU) erwog bereits 1954 – acht Jahre vor der sogenannten „Spiegel“-Affäre – gegen das Hamburger Nachrichtenmagazin wegen Landesverrats vorzugehen. Das zeigt eine geheime Aufzeichnung aus dem Auswärtigen Amt, die das Institut für Zeitgeschichte im Auftrag des Amtes in einer Aktenedition nun veröffentlicht hat und über die der „Spiegel“ berichtet.
Adenauer war bis 1955 auch Außenminister, und seine Beamten warfen dem „Spiegel“ vor, in einem Artikel über die Wiedervereinigung „an drei Stellen wörtliche Auszüge aus zwei geheimen Schriftstücken“ abgedruckt zu haben. Der „Spiegel“ hatte enthüllt, dass Adenauer und die Westalliierten bei der Berliner Außenministerkonferenz gegenüber den Sowjets auf Maximalpositionen bestanden und sich dabei über einen Bundestagsbeschluss hinweggesetzt hatten. Allerdings zweifelten die Diplomaten daran, dass sich in Ermittlungen gegen die Redaktion Vorsatz nachweisen lasse. Staatssekretär Walter Hallstein hatte angewiesen, auf Maßnahmen zu verzichten, „die zu einem möglichen Misserfolg führen können“.
Keine Strafanzeige gegen den „Spiegel“
So unterblieb eine Strafanzeige. Erst 1962 ging Adenauer massiv gegen das Blatt vor, was ihm eine Regierungskrise einbrachte und zum Ende seiner Kanzlerschaft 1963 beitrug.