Wie HASEPOST bereits vergangene Woche exklusiv berichtete, will es Verleger Norbert Fuhs noch einmal wissen und mit seiner neuen Osnabrücker Sonntagszeitung, nun als Onlinezeitung, neu durchstarten. Nun ist der Erscheinungstermin bestätigt. Bereits am kommenden Sonntag soll es losgehen, pünktlich um 8 Uhr.
Die sechsjährige Freiheitsstrafe, zu der den Verleger das Landgericht Osnabrück im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch seines ehemaligen „Enorm“-Verlags und der gedruckten Sonntagszeitung verurteilte, muss der Altverleger solange das Berufungsverfahren läuft nicht antreten. Neben dem Neustart als Verleger arbeitet Fuhs auch an einer Klage gegen das Land Niedersachsen, einen Hamburger Branchendienst und die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ). Hier geht es um Schadenersatz in Millionenhöhe.
Per Handy auch “auf der Toilette” zu lesen
“Ab nächsten Sonntag, dem 12. März, gibt es wieder eine Osnabrücker Sonntagszeitung”, so Norbert Fuhs in einer Mitteilung an unsere Redaktion. “Nicht gedruckt, sondern im Internet können sich interessierte Leser unter www.osz-fuhs.de dann jeden Sonntag ab 8 Uhr die jeweils neueste Ausgabe anschauen. Sie wird für Handys und Laptops entsprechend verkleinert angezeigt, damit kann man sie dann auch wieder auf der Toilette lesen”.
Fuhs kündigt “wahre Geschichte” an
In dieser, wie Norbert Fuhs selber schreibt “neuen Art der Zeitung” will der Verleger neben lokalen und regionalen Berichten, auch “die wahre Geschichte des Untergangs der ehemals tatsächlich reichweitenstärksten Zeitung der Region” verbreiten und gleichzeitig eine neue Art der werbefinanzierten Zeitung auf den Markt bringen. Neben den sicher spannenden “Insiderinformationen aus dem Osnabrücker Verlagswesen sollen auch Veranstaltungsberichte, Sport und Informationen über und um Osnabrück herum erscheinen.
Das Online Startup mit Sitz in Tecklenburg will Informationen bringen, die sich in etwa an dem früheren Verbreitungsgebiet der Osnabrücker Sonntagszeitung (OSZ) orientieren, also dem Gebiet um Ibbenbüren, Bramsche, Wallenhorst, Bohmte, Bad Essen, Melle, Bad Laer, Bad Rothenfelde, Bad Iburg, Lienen, Lengerich, Tecklenburg und natürlich in der Mitte des Gebietes der Stadt Osnabrück.
Hier erschien die damals gedruckte Ausgabe der OSZ in einer Auflage von etwa 236.000 Exemplaren und hatte nach Verlagsangaben bis zu 312.000 Leser an einem einzigen Sonntag.
Brachte der Erfolg der “Nr. 1” die Neider auf den Plan?
Bereits in der Pressemitteilung zum Neustart bringt Norbert Fuhs seine Sicht des Untergangs seiner Sonntagszeitung zum Ausdruck: “Ende Januar 2013 wurde der OSZ vom Landgericht Köln bestätigt die Nr. 1 ihres Verbreitungsgebietes zu sein. Ab Februar gingen dann bei der Verkaufsleitung zahlreiche neue Aufträge ein, die jetzt bei der Neuen OZ ausblieben. Daher wohl entschied man in der Leitung der Neuen OZ, dass jetzt dieser seit dreißig Jahren verhasste und mit über 100 Gerichtsverfahren bekämpfte Mitbewerber vom Markt verschwinden müsse. Man kreierte eine Geschichte auf teilweise wahren und interpretierten Informationen und sorgte damit für eine Verunsicherung der Investoren. Da dann etwa 52 Prozent der Kreditmittel vom Verlag zum Ende 2013 zurück gefordert wurden, war der Verleger gezwungen Insolvenz anzumelden, da er eine so große Summe nicht bar bezahlen konnte”, soweit der Alt-Verleger.
Fuhs ist sich sicher, dass der Kapitalentzug durch die von den Anlegern gekündigten “Medienbriefe”, der seiner Ansicht nach gesteuert wurde, auch anderen Unternehmen das Genick gebrochen hätte: “Wenn heute alle zu ihrer Bank gehen und das dort eingezahlte Geld wieder abheben wollen, wird die Bank da sicher auch Probleme mit bekommen”.
Und selbst der Justiz wirft Fuhs Kumpanei mit dem Osnabrücker Medienmonopol vor, er schreibt: “Es ist wohl dem guten Draht der Neuen OZ zur Osnabrücker Justiz zu verdanken, dass Norbert Fuhs in allen vor Osnabrücker Gerichten geführten Verfahren in der Folge verlor aber in Verfahren im Land Nordrhein-Westfalen üblicherweise gewann, bzw. die Verfahren eingestellt wurden.”
NOZ berichtete 21x über den Untergang der Sonntagszeitung
Norbert Fuhs hat anachgerechnet Nach seiner Zählung berichtete sein großer Widersacher inzwischen 21 Mal und oft “knapp halbseitig” auf der lokalen Titelseite und zusätzlich “oftmals mit Anriss auf der Titelseite”, über die Verfahren gegen den Sonntagsblatt-Verleger.
Dem NOZ-Lokalchef Wilfried Hinrichs nimmt Fuhs ganz besonders einen Kommentar übel (Abruf ggf. kostenpflichtig), den dieser anlässlich der Urteilsverkündung am Landgericht Ende 2016 schrieb: „Hart aber gerecht“ sei das Urteil, das mit sechs Jahren sogar um ein halbes Jahr oberhalb der Forderung des Staatsanwaltes lag.
„Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig“, so Fuhs, daher könne er heute noch aktiv in den Meinungsbildungsprozess eingreifen und versuchen objektiv zu informieren.
Und eine weitere kleine Spitze kann sich Norbert Fuhs, vier Tage vor dem Neustart als Onlineverleger nicht verkneifen: “Der Artikel der heute im ,,Eulenspiegel” steht, wurde übrigens auf der Rotation von Fromm* gedruckt!”
*Fromm: eine der beiden Verleger-Familien der Neuen Osnabrücker Zeitung