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Startseite Deutschland & die WeltBundesregierung hält an Syrien-Abschiebungen trotz Gewalt fest
Deutschland & die Welt

Bundesregierung hält an Syrien-Abschiebungen trotz Gewalt fest

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 27. Juli 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 27. Juli 2025
Syrer in Deutschland feiern den Sturz von Assad am 08.12.2024 / via dts Nachrichtenagentur
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Die Bundesregierung hält trotz der jüngsten Massaker an der Minderheit der Drusen an ihrem Plan fest, Abschiebungen nach Syrien vorzubereiten. Eine Antwort des Auswärtigen Amts vom 22. Juli auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion bestätigt, dass weiterhin auf die Ermöglichung von Rückführungen hingearbeitet wird. Politikerinnen und Politiker verschiedener Parteien äußern sich kritisch sowie zustimmend zu diesem Kurs.

Debatte um Syrien-Abschiebungen nach jüngsten Gewaltakten

Laut einer Antwort des Auswärtigen Amts auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion, über die die „Welt“ berichtet, hält die Bundesregierung am Ziel fest, nach Syrien abzuschieben. „Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, nach Syrien rückzuführen. Der Bund unterstützt die Länder und arbeitet auf die Ermöglichung der Rückführungen hin“, heißt es in dem Schreiben.

Kritik an diesem Vorhaben kam von der außenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Cansu Özdemir, die die Anfrage gestellt hatte. Sie erklärte mit Bezug auf Syriens Präsidenten: „Es ist skandalös, dass die Bundesregierung die islamistische Übergangsregierung so normalisieren möchte, obwohl Ahmed al-Scharaa mit seinen Terrorgruppen aktuell die Religionsgemeinschaft der Drusen massakriert. Nur weil ein al-Dscholani zum al-Scharaa mit Krawatte wurde, macht ihn das nicht zum vertrauenswürdigen Partner der Bundesregierung.“ (Quelle: „Welt“)

Kritische Stimmen aus der Regierungskoalition

Auch Grünen-Außenpolitikerin Luise Amtsberg, in der Ampel-Koalition noch Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, äußerte Bedenken: „Es ist innen- und außenpolitisch unverantwortlich, vor diesem Hintergrund Abschiebedebatten zu führen“, sagte sie laut „Welt“. „Die Bundesregierung muss aufhören, zu versuchen, aus der äußerst fragilen Lage in Syrien für sich politisches Kapital zu schlagen.“

Eine Sprecherin der SPD-Fraktion erklärte: „Die syrische Regierung ist in der Pflicht, ihre Staatsbürger unabhängig von Konfession oder Ethnie vor Gewalt zu schützen.“ Weiter sagte sie: „Die Verantwortlichen für Massaker an Minderheiten müssten zur Rechenschaft gezogen werden. Aus innenpolitischer Sicht ist dazu sagen könnte, dass wir weiterhin daran festhalten, künftig auch nach Syrien abzuschieben – Straftäter und Gefährder zuerst – wenn die Lage in Syrien es zulässt.“ (Quelle: „Welt“)

Zustimmung und Forderungen aus der Opposition

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), verteidigte das Vorgehen der Bundesregierung. „Syrische Asylanträge stützten sich auf die Verfolgung durch das Assad-Regime und auf den Bürgerkrieg, diese Schutzgründe sind weggefallen“, sagte Throm gegenüber der „Welt“. „Jedenfalls die sunnitischen Araber können jetzt sicher nach Syrien heimkehren, die auch den allergrößten Anteil der Syrer in Deutschland ausmachen.“

Der außenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Markus Frohnmaier, sagte zur „Welt“: „Trotz der verbrecherischen Natur des neuen syrischen Regimes sind wir der festen Überzeugung, dass es manchmal leider erforderlich sein kann, auch mit bösartigen Akteuren zu verhandeln, wenn es den Interessen unseres Landes dient. Ähnlich wie im Fall der Taliban in Afghanistan muss das übergeordnete Ziel ein diplomatisches Verhältnis sein, das Rückführungen im großen Stil ermöglicht.“

Unklar bleibt weiterhin, wann Deutschland tatsächlich wieder nach Syrien abschieben wird. Anfang Juli wies das Bundesinnenministerium das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) an, die „Widerrufstätigkeit bezüglich syrischer Straftäter und Gefährder“ wieder aufzunehmen, falls eine Vollablehnung des Schutzanspruchs aufgrund der individuellen Umstände des Einzelfalls in Betracht kommt.

Eine Ministeriumssprecherin erklärte: „Aufgrund der volatilen Lage in Syrien trifft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bei Asylanträgen von syrischen Staatsangehörigen zurzeit nur formelle Entscheidungen, insbesondere nach der Dublin-III-Verordnung. Über die allgemeine Wiederaufnahme der Entscheidungstätigkeit wurde noch nicht entschieden.“ (Quelle: „Welt“)

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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