Die Polizei Osnabrück berichtet heute über den Diebstahl von insgesamt 20 Einkaufswagen vom Gelände eines Verbrauchermarktes in Fürstenau.
Die Frage liegt nahe, was denn die Diebe mit Ihrer seltsamen Beute vorhaben, die in der Wiederbeschaffung pro Stück schnell 100 Euro und mehr kosten kann.
Gegen die Verwendung als Altmetall spricht ihr eher geringes Gewicht und das wenig wertvolle Metall (Kupfer oder Aluminium sind da eher gefragt). Eine Weiterverwendung in anderen – vielleicht osteuropäischen – Supermärkten kommt theoretisch auch in Frage, dagegen spricht aber der weite Transportweg für das sperrige Diebesgut, das Risiko unterwegs entdeckt zu werden und die fehlende Rechnung, die auch im Ausland von Gewerbetreibenden gerne gesehen wird.
In Branchenkreisen gilt eher der „Gelegenheitsdiebstahl“, bei dem der Einkaufswagen „entliehen“ wird um zum Beispiel den Großeinkauf nach Hause zu fahren, als der übliche Grund für die Abgänge von Einkaufswagen – das Zurückbringen wird dann oft „vergessen“.
Schätzungen von Brancheninsidern gehen davon aus, dass der Einkaufswagenbestand von Verbrauchermärkten in Großstädten innerhalb eines Jahres einmal pro Jahr komplett erneuert werden muss. Die „Abgänge“ landen meist in Hinterhöfen und Hausfluren vorwiegend sozialschwacher Wohngegenden und oft auch in Flussläufen, Gebüschen und Wäldern.
Aber 20 Einkaufswagen auf einen Schlag – und das in der niedersächsischen Provinz?
Vielleicht erleben diese Einkaufswagen ja ein zweites Leben als Sitzmöbel?
Bezahlt wird so ein Diebstahl, der auch bei einem einzelnen Einkaufswagen keine Lappalie ist, von jedem ehrlichen Kunden an der Kasse.
Wird ein „Entleiher“ von der Polizei angehalten droht übrigens eine empfindliche Strafe – Geldstrafen von über 500 Euro sind keine Seltenheit!