Bereits im vergangenen Jahr hatte der Rat die Einführung einer Zweitwohnungssteuer vorbereitet. In der vergangenen Ratssitzung (10.03.) wurde diese nun konkretisiert und auf den Weg gebracht.
10% der Nettokaltmiete als Steuer für den zweiten Wohnsitz
Der festgelegte Steuersatz, von 10% der Nettokaltmiete, orientiert sich an den Regelungen in Münster, Hannover und Hildesheim, wo diese Steuer bereits etabliert ist.
Auch bei der Definition der Wohnungen, die nicht als Zweitwohnungen besteuert werden, orientiert sich Osnabrück an den Vorreiter-Städten, geht aber in Teilen noch darüber hinaus – zugunsten der Betroffenen. Details zu den Ausnahmen und wie diese nachzuweisen sind, werden zeitnah von der Verwaltung kommuniziert.
Bereits jetzt fast 500 Neu-Osnabrücker gemeldet
Mit Einführung der Zweitwohnungssteuer sollen mehr Menschen einen weiteren Anreiz bekommen endlich“echte Osnabrücker“ zu werden. Die Verwaltung kann schon jetzt erste Erfolge vermelden. Zum Stichtag 30. Januar gab es zahlreiche telefonische Rückfragen bei der Stadt und es wurden Abmeldungen sowie Ummeldungen von Zweit- in Erstwohnsitze angekündigt. Hochgerechnet rechnet die Verwaltung bereits mit etwa 480 Ummeldungen von Zweit- in Erstwohnsitze.
Stadt profitiert von Steuereinnahmen und Zuwendungen für Neu-Osnabrücker
Die Einnahmen durch die neue Steuer schätzt die Verwaltung auf überschaubare 140.000 Euro. Deutlich höher sind sind die erwarteten Zuwendungen im Rahmen des Finanzausgleichs. So sollen die neuen Osnabrücker auf diesem Wege bereits im ersten Jahr eine halbe Million Euro in die klammen Kassen spülen – in den Folgejahren wird mit jährlich rund einer Million Euro gerechnt.
Die Verwaltung kommt auf den Campus – der Student muss nicht ins Stadthaus
Da vor allem Studenten von der Zweitwohnsitzsteuer betroffen sind, soll die Verwaltung auf den Campus kommen – nicht der Student ins Stadthaus. In den ersten Tagen zum jeweiligen Semesteranfang, beginnend mit dem Sommersemester 2015, sollen Studenten die Möglichkeit zur Anmeldung des Wohnsitzes direkt an den Hochschulen erhalten, ohne dass ein Besuch der Stadtverwaltung notwendig wird.
HP