FDP- und Volt-Plakate am Neumarkt / Foto: Köster
Am 9. Oktober wählten unter anderem Osnabrückerinnen und Osnabrücker den niedersächsischen Landtag. 15 Tage später hängen am Montag (24. Oktober) immer noch einige Plakate in der Stadt. Darf das so sein? Wann müssen die Plakate spätestens verschwinden?
Auch in diesem Jahr wurde Osnabrück wieder mit Wahlplakaten zugepflastert. Doch auch nach über zwei Wochen nach der Wahl hängen die Plakate noch und weisen teilweise sogar noch auf Veranstaltungen hin, die vor bis zu drei Wochen stattfanden – etwa eines, das den hohen Besuch von Bundesfinanzminister Christian Lindner in der Hasestadt ankündigte.
Doch bis wann dürfen Wahlplakate eigentlich hängen bleiben? Eine richtig klare Antwort gibt es darauf tatsächlich nicht. Viele Landesgesetze geben zwar allgemeine Vorgaben für den Wahlkampf, aber letztlich kann jede Stadt und Gemeinde die Fristen selbst festlegen, wann Wahlplakate frühestens aufgehängt und wann sie spätestens wieder entfernt sein müssen. Laut einem Runderlass des Landes Niedersachsen sind Wahlplakate unverzüglich nach dem Wahltag zu entfernen. Der Begriff „unverzüglich“ ist allerdings nicht näher definiert. Was heißt das nun für die Wahlplakate in der Hasestadt?
Stadt räumt Parteien Schonzeit ein
Hier „gewährt die Stadt Osnabrück den Parteien eine gewisse Schonzeit“, erklärt Stadtsprecher Simon Vonstein. Zeitlich wird diese nicht näher definiert. Wenn nach dieser „Schonzeit“ immer noch Plakate hängen, würden die betroffenen Parteien im nächsten Schritt schriftlich dazu aufgefordert werden, die Plakate bis zu einer bestimmten Frist abzuhängen. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, hängt die Stadt Plakate selbst ab und stellt das den Parteien in Rechnung. „Das ist bislang jedoch noch nie vorgekommen“, so Vonstein.
Im Innenstadtkreis zeichnet sich vor allem ab, dass Volt und FDP ihre Hausaufgaben noch nicht gemacht haben. Und auch DIE LINKE hat wohl vereinzelt ihre Plakate – wie in der Lyrastraße – vergessen.