Zwei mutmaßliche Unterstützer des “Islamischen Staates (IS)” wurden am Donnerstag in Hamburg und im Kreis Herzogtum Lauenburg festgenommen. Sie sollen Gelder für den IS gesammelt und weitergeleitet haben. Zeitaufwendig waren die Durchsuchungen von sieben Objekten in Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein und Sachsen.
Festnahmen und Durchsuchungen
Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag zwei russische Staatsangehörige festgenommen. Grund für die Festnahme waren Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs. Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, einer terroristischen Vereinigung im Ausland unterstützt und gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben, so der Generalbundesanwalt. Ihnen wird zudem die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Untersuchungen in vier Bundesländern
Neben den Festnahmen wurden auf Anweisung der Bundesanwaltschaft sieben Objekte in Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein und Sachsen durchsucht. Beteiligt waren Beamte des Bundeskriminalamts, der Landeskriminalämter Berlin und Brandenburg sowie lokale Polizeikräfte.
Unterstützung des “Islamischen Staates”
Den Beschuldigten wird nach Angaben des Haftbefehls vorgeworfen, sich im Frühsommer 2022 einer kriminellen Vereinigung angeschlossen und Gelder für den “Islamischen Staat (IS)” gesammelt zu haben. Diese Mittel wurden vor allem über soziale Medien eingeworben und an ein im Ausland befindliches IS-Mitglied zur Weiterleitung weitergegeben. Die Gelder kamen inhaftierten Frauen und Kämpfern des IS zugute.
Aufgaben innerhalb der Organisation
Zudem soll der erste Festgenommene für die Organisation der Spendensammlung und die Verwaltung einer gemeinsamen Spendenkasse verantwortlich gewesen sein. Auch das zweite Mitglied soll eine Rolle gespielt haben: Er soll im April 2023 die Verantwortung für die ihm übergebene Kasse übernommen und auch die Weiterleitung der Bar-Spenden organisiert haben. Nach Angaben des Generalbundesanwalts hat er an mehreren Transaktionen für den IS mit einem Gesamtvolumen von über 25.000 Euro mitgewirkt.
Folgemaßnahmen
Nach der Festnahme sollen die Beschuldigten noch am Donnerstagnachmittag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Dieser soll die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden.
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