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Startseite AktuellZwei Ex-Geschäftsführer von Spartherm aus Melle wegen Schwarzverkäufen verurteilt
AktuellLandkreis OsnabrückMelle

Zwei Ex-Geschäftsführer von Spartherm aus Melle wegen Schwarzverkäufen verurteilt

von Hasepost 22. Mai 2025
von Hasepost 22. Mai 2025
Landgericht Osnabrück / Foto: Pohlmann
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Ein Wirtschaftsstrafprozess von bemerkenswerter Dauer und Brisanz ist mit einem klaren Schuldspruch zu Ende gegangen: Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück hat am Mittwoch (21. Mai) zwei ehemalige Geschäftsführer des Meller Kaminofen-Unternehmens Spartherm wegen gemeinschaftlicher Untreue in 36 Fällen verurteilt. Über drei Jahre hinweg sollen sie Öfen unter der Hand verkauft, das Geld bar kassiert und untereinander aufgeteilt haben. Der entstandene Schaden für das Unternehmen: rund 410.000 Euro.

720.000 Euro Geld- und Bewährungsstrafe

Die Hauptangeklagten, heute 86 und 60 Jahre alt, wurden jeweils zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten bzw. einem Jahr verurteilt – beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss der ältere Angeklagte eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 720.000 Euro zahlen.

Nach Überzeugung des Gerichts verkauften die Männer zwischen 2020 und 2023 insgesamt 252 Kaminöfen und -einsätze zu etwa halben Preisen direkt „an der Steuer vorbei“. Dass die Dunkelziffer höher liegt, schloss die Kammer nicht aus – ließ im Zweifel aber die zugunsten der Angeklagten festgestellte Zahl gelten.

Wer war der Drahtzieher?

Als Drahtzieher sah das Gericht den 86-jährigen Angeklagten, der als „leitende Kraft“ die Verkäufe organisiert habe. Der 60-Jährige habe ihm „verlässlich gehorcht“ und lediglich einen kleineren Teil der Erlöse erhalten. Erst durch die Aussage eines Geschäftsleiters und eine Selbstanzeige beim Finanzamt – an der sich der jüngere Angeklagte beteiligte – sei die Praxis aufgeflogen.

Insgesamt 27 Verhandlungstage

Das Verfahren zog sich über 27 Verhandlungstage. Zwei ursprünglich Mitangeklagte kamen glimpflicher davon – ihre Verfahren wurden gegen Geldauflagen eingestellt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig; sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

Trotz der geständigen Einlassungen und der teils einsichtigen Haltung der Angeklagten, betonte das Gericht die Schwere der Tat: Insbesondere der hohe wirtschaftliche Schaden, die dreijährige Dauer der illegalen Praxis und ein früheres – bereits einmal eingestelltes – Ermittlungsverfahren belasteten die beiden Männer schwer.

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