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Startseite Deutschland & die WeltZugunglück Garmisch: Gericht spricht angeklagte Bahnmitarbeiter frei
Deutschland & die Welt

Zugunglück Garmisch: Gericht spricht angeklagte Bahnmitarbeiter frei

von Hasepost Redaktion 19. Januar 2026
von Hasepost Redaktion 19. Januar 2026
Landgericht München II (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Im Prozess um das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen im Juni 2022 sind die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter freigesprochen worden. Das Landgericht München II folgte damit nicht den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die Bewährungsstrafen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung beantragt hatte.

Freispruch für Fahrdienstleiter und Bezirksleiter

Das Landgericht München II teilte am Montag mit, dass die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen freigesprochen wurden. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Fahrdienstleiter eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gefordert, für den Bezirksleiter zwei Jahre auf Bewährung.

Unglück mit fünf Toten und mehr als 70 Verletzten

Das Unglück ereignete sich vor dreieinhalb Jahren in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen, als ein Zug aufgrund maroder Schienen entgleiste. Fünf Menschen starben, mehr als 70 wurden verletzt. Die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, dass die Angeklagten das Unglück hätten verhindern können, doch das Gericht teilte diese Einschätzung nicht.

Vorwürfe der Staatsanwaltschaft

Dem Bezirksleiter warf die Staatsanwaltschaft vor, Instandsetzungsmaßnahmen verzögert zu haben. Beim Fahrdienstleiter sah sie lediglich ein „Augenblicksversagen“, da er einen Hinweis eines Lokführers nicht weitergeleitet hätte.

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Hasepost Redaktion

Die HASEPOST-Redaktion liefert täglich aktuelle Nachrichten für Osnabrück und die Region. Dieser Artikel basiert auf Basismaterial der dts Nachrichtenagentur, das – sofern gekennzeichnet – durch KI bearbeitet wurde. Der Artikel wurde von unserer Redaktion geprüft, inhaltlich bearbeitet und gegebenenfalls um lokale Aspekte oder weiterführende Informationen aus anderen Quellen ergänzt.

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