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Zoos, Museen und Kulturstätten dürfen wieder öffnen, Kontaktbeschränkungen werden verlängert – Kanzlerin Merkel gibt weiteres Vorgehen bekannt

Wie geht Deutschland künftig mit dem Coronavirus um? Am Donnerstagnachmittag (30. April) beriet sich Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder, und gab im Anschluss eine Pressekonferenz. Es wurden einige Lockerungen verkündet, wichtige Entscheidungen wurden aber auf die nächsten Wochen verschoben.

Das Coronavirus ist eine Herausforderung, für die es keine Vorlage und keine historischen Erfahrungswerte gibt,“ sagte die Bundeskanzlerin am Donnerstag. „Da es weder ein Medikament noch einen Impfstoff gegen das Virus gibt, gilt immer das Ziel die Ausbreitung soweit zu verlangsamen, dass unsere Krankenhäuser den Ausbruch bewältigen können. Das ist uns bisher gelungen, wir alle haben zusammen in den letzten Wochen viel erreicht. Wir müssen vorsichtig auf die Gesamtlage blicken und sorgfältig abwägen. Den Ausbruch zu begrenzen muss weiter unser Leitgedanke sein. Jede Lockerung führt dazu, dass die Menschen sich mehr in der Öffentlichkeit bewegen und sich mehr begegnet. Es bleibt unbedingt nötig, dass wir diszipliniert bleiben, Abstand halten und die Regeln einhalten.“ Merkel verkündete, dass Spielplätze, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und einige andere Kultureinrichtungen unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Auch das Abhalten von Gottesdiensten und religiösen Veranstaltungen soll, unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, wieder erlaubt werden.

Weitere Beschlüsse in der nächsten Woche

Auf der Pressekonferenz wurden nur kleinere Anpassungen verkündet. Weitergehende Maßnahmen sollen bei einem erneuten Treffen am 6. Mai beschlossen werden. Bis dahin soll ein Konzept zur schrittweisen Öffnung von Schulen, Kitas und der Wiederaufnahme des Sportbetriebs erarbeitet werden. Außerdem soll in den kommenden Wochen geprüft werden, wie Gaststätten, Restaurants und der Tourismus wieder öffnen können. Ein Ende der Kontaktbeschränkungen wurde nicht beschlossen, bis zum 6. Mai wird es allerdings keine Änderungen geben. Bisher galten die Beschränkungen bis zum 3. Mai. Großveranstaltungen wie Schützenfeste, Konzerte und Sportveranstaltungen bleiben bis zum 31. August untersagt.


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