Am 12. November 2024 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück umfassende Überprüfungen im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe durch. Ziel der Kontrolle war es, Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn, sozialversicherungsrechtliche Anmeldepflichten sowie illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug aufzudecken.
173 Personen befragt
Die Kontrolle fokussierte sich insbesondere auf den Schwerlastverkehr, Kurier- und Expressfahrer sowie Depots von Paketdienstleistern. In der Region wurden 74 Zöllnerinnen und Zöllner eingesetzt, die 173 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragten.
Im Rahmen der Aktion wurde ein usbekischer Arbeitnehmer ohne gültige Arbeitserlaubnis im Logistikgewerbe aufgegriffen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt eingeleitet. Die zuständige Ausländerbehörde wird über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen entscheiden.
Illegale Beschäftigung von Ausländern
Darüber hinaus stießen die Ermittler auf 41 Sachverhalte, die einer genaueren Prüfung bedürfen. In 14 Fällen gibt es Hinweise, dass Unternehmen den gesetzlichen Mindestlohn nicht zahlen. Ein Fall betrifft den Verdacht auf Sozialleistungsbetrug, während in 22 Fällen Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten vermutet werden. In vier Fällen wird die illegale Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung untersucht.