**Der Zoll warnt eindringlich vor dem Kauf von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern, da sie ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Die Einfuhr von Feuerwerk ohne CE-Kennzeichnung ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Der Zoll rät dazu, ausschließlich konformitätsbewertetes Feuerwerk mit CE-Kennzeichen zu kaufen, um Verletzungen und rechtliche Probleme zu vermeiden.**
Gefahren durch unerlaubtes Feuerwerk
Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel, warnte am Donnerstag vor den Risiken unerlaubten Feuerwerks: „Unerlaubtes Feuerwerk ist äußerst gefährlich und kann mit extremen Risiken verbunden sein“, sagte Oder. Selbst bei vorsichtiger Verwendung können diese Feuerwerkskörper zu schlimmen Verletzungen führen. „Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen“ sind mögliche Folgen, warnte die Sprecherin.
Rechtslage und Konsequenzen
Zusätzlich zu den gesundheitlichen Risiken müssen Käufer auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. „Bei Aufgriffen mit unerlaubten Feuerwerkskörpern leitet der Zoll immer ein Strafverfahren ein, und die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt“, erklärte Gabriele Oder. Die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist gemäß dem Sprengstoffgesetz strafbar, auch wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte.
Kategorien und Erlaubnispflicht
Der Zoll weist zudem darauf hin, dass für bestimmte Kategorien von Feuerwerkskörpern besondere Erlaubnisse erforderlich sind. Während „Silvester-Böller“ der Kategorie F2 in Deutschland ab 18 Jahren erhältlich und zugelassen sind, enthalten sie Schwarzpulver, das als weniger gefährlich gilt. Gefährlicher sind jedoch die sogenannten „BKS Böller“, die einen Blitzknallsatz enthalten und sich aggressiver entzünden. Größere Mengen BKS können so viel Energie freisetzen, dass aus einer Explosion eine Detonation wird, weshalb für ihre Verwendung eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, so der Zoll. BKS-Böller sind in Deutschland nur in den Kategorien F3 und F4 zu finden und erfordern hierzulande stets eine Erlaubnis, während sie in manchen EU-Mitgliedstaaten auch in der Kategorie F2 erlaubt sind.
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