Auch am Wochenende ist der Zoll aktiv um Fälle von Schwarzarbeit, Unterschreitung des Mindestlohns, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrug aufzudecken.
Im Bereich des Hauptzollamts Osnabrück waren am vergangenen Samstag 42 Zöllnerinnen und Zöllner in den Regionen Osnabrück, Nordhorn, Cloppenburg sowie Diepholz unterwegs und haben 168 Personen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat am 08. Juni 2024 im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrug.
Ausländer mit gefälschten Papieren beschäftigt
Fünf der vom Hauptzollamt Osnabrück angetroffenen ausländischen Arbeitnehmer verfügten nicht über eine gültige Arbeitserlaubnis. Gegen diese Personen sind Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet worden. Da zwei von Ihnen sich mit gefälschten Dokumenten auswiesen, wurden ebenfalls Strafverfahren wegen Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Folgen entscheidet die zuständige Ausländerbehörde. Daneben stellten die Ermittler nach vorläufigen Ergebnissen noch 54 Sachverhalte fest, die weitere Prüfungen erfordern.
Konkret handelt es sich dabei in 17 Fällen um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. In 13 Fällen ermittelt das Hauptzollamt wegen Sozialleistungsbetrugs. Darüber hinaus besteht in zwölf Fällen der Verdacht, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde.
Nachprüfungen in der Buchhaltung der Gastronomiebetriebe
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.