Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls kann aufgrund fehlender Ausstattung Lkw-Fahrzeiten nicht direkt kontrollieren. Dies geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums (BMF) hervor, die im Zuge einer Anfrage des Bundestagsabgeordneten Pascal Meiser (Linke) gegeben wurde.
Technische Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit fehlt
Seit Ende August müssen EU-weit in neu zugelassenen Lkw intelligente Fahrtenschreiber der zweiten Generation eingebaut werden. Diese dienen dazu, Grenzübertritte zu erfassen. Allerdings fehlen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) die notwendige Hard- und Software, um auf diese Daten zugreifen zu können.
Softwareupdate soll Abhilfe schaffen
Das BMF schreibt auf Anfrage, dass den Hauptzollämtern Kontrollkarten zum Auslesen der Daten mittlerweile vorliegen. Es fehlt allerdings ein Softwareupdate, welches voraussichtlich bis Ende kommender Woche zur Verfügung stehen soll. Um Daten herunterzuladen benötigt die FKS Downloadkeys, die vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) bezogen werden. Es bleibt jedoch ungeklärt, wann die FKS die fehlende Hardware erhalten wird.
BALM und Landespolizei als Unterstützung
Die neue Technik soll Prozesse vereinfachen und beschleunigen. Momentan ist die FKS auf Hilfe vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) oder der Landespolizei angewiesen. Gemeinsame Kontrollen mit dem BALM finden allerdings nur sporadisch statt. Des Weiteren stützt sich die FKS auf Daten, die die zu kontrollierenden Unternehmen bereitstellen müssen.
Verspätet geschaffene rechtliche Grundlagen
Laut BMF ist die verspätete Ausstattung der FKS damit zu begründen, dass die „rechtliche Grundlage zur Nutzung der Kontrollkarten“ erst im Juli geschaffen wurde. Pascal Meiser (Linke) forderte als Ergebnis, die Bundesregierung müsse eingreifen, um „weitere Ausbeutung, insbesondere ausländischer Kraftfahrer in unserem Land“, zu verhindern.
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