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Startseite Deutschland & die WeltZoll erhält Zugriff auf Polizeidaten im Kampf gegen Schwarzarbeit
Deutschland & die Welt

Zoll erhält Zugriff auf Polizeidaten im Kampf gegen Schwarzarbeit

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 4. Juli 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 4. Juli 2025
Zoll Einsatzfahrzeug / Foto: dts
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Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant umfassende Reformen im Kampf gegen Schwarzarbeit. Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, den Zollämtern erweiterten Zugriff auf polizeiliche und behördliche Informationssysteme zu gewähren und die Ermittlungsbefugnisse auszudehnen. Die Bundesregierung rechnet dadurch mit erheblichen Mehreinnahmen für Bund, Länder und Sozialversicherungen. Dies geht aus einem Bericht der Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben) hervor.

Mehr Befugnisse und bessere Zusammenarbeit

Im Kampf gegen Schwarzarbeit sollen die Zollämter künftig Zugriff auf das Polizeiliche Informationssystem (INPOL) erhalten. Das geht aus dem Referentenentwurf zum Gesetz zur „Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ hervor, über den die Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben) berichten. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die Ermittlungsarbeit des Zolls deutlich stärken.

„Nur durch das Zusammenführen aller relevanten Tat- und Täterinformationen der beteiligten Ermittlungsbehörden können Zusammenhänge erkannt und Ermittlungen effektiv durchgeführt werden“, heißt es laut Funke-Mediengruppe in dem Gesetzentwurf. Ein Verzicht auf einen Informationsaustausch wäre dem Entwurf zufolge „ein Rückschlag für Zoll und Polizei im Kampf gegen systematischen Steuerbetrug“. Bislang erfolgen Abfragen durch die Schwarzarbeit-Bekämpfer des Zolls „nur schriftlich oder telefonisch über die Lagedienste und Sprechfunkzentralen der Zollverwaltung“. Künftig sollen die Zollbeamten auch auf Daten der Finanzbehörden und der Sozialämter zugreifen dürfen.

Modernisierung der Ermittlungen

Neben der „Etablierung eines operativen Informations- und Datenanalysesystems“ beim Zoll und einer „stärker risikoorientierte Herangehensweise“ sieht der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums vor, die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ stärker mit Ermittlungsbefugnissen auszustatten. In bestimmten Fällen sollen diese Befugnisse von der Staatsanwaltschaft an die Zollbeamten übertragen werden können.

Die Bundesregierung erwartet von dem Gesetz „für die Haushalte von Bund, Ländern und den Sozialversicherungen erhebliche Mehreinnahmen“, wie es im Gesetzentwurf heißt. Das Finanzministerium rechnet nach Angaben der Funke-Mediengruppe bis 2029 mit rund 858 Millionen Euro zusätzlich. Insbesondere Sozialversicherungsträger könnten durch effizientere Ermittlungen mit großen Zuwächsen rechnen. Die Länderhaushalte würden laut Entwurf jährlich um rund 59 Millionen Euro entlastet – vor allem die örtliche Justiz. Das Gesetz befindet sich laut Bericht seit dieser Woche in der Abstimmung mit anderen Ministerien.

Schwarzarbeit verursacht hohe Schäden

Bereits Anfang Juni hatte Klingbeil schärfere Maßnahmen im Kampf gegen Schwarzarbeit, Geldwäsche und Finanzkriminalität angekündigt. Auch die vorherige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte entsprechende Gesetzesentwürfe initiiert, die jedoch nicht umgesetzt wurden.

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben im Jahr 2024 laut Funke-Mediengruppe einen Gesamtschaden von rund 766 Millionen Euro aufgedeckt. Im selben Jahr leitete der Zoll 97.000 Strafverfahren und 50.000 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ein.

„Wer schwarzarbeitet oder arbeiten lässt, zahlt weder Steuern noch Sozialabgaben“, heißt es im Gesetzentwurf laut Funke-Mediengruppe. Schwarzarbeit schade der deutschen Wirtschaft und untergrabe das Vertrauen in den Rechtsstaat.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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