In Deutschland ist die Menge an versteuerten Zigaretten im Jahr 2023 um 2,7 Prozent gesunken, dies entspricht 1,8 Milliarden Stück weniger als im Vorjahr. Dieser Trend zeigt sich auch bei anderen Tabakprodukten, wobei der Absatz von klassischem Pfeifentabak und Substituten für Tabakwaren gestiegen ist.
Rückgang im Tabakkonsum
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) ging der Zigarettenabsatz 2023 im Vergleich zu 1991 um mehr als die Hälfte zurück. Der Verkauf von Zigarren und Zigarillos fiel um 9,7 Prozent auf 2,3 Milliarden Stück. Die Menge des versteuerten Tabak-Feinschnitts verringerte sich um 6,0 Prozent auf 23.581 Tonnen.
Wasserpfeifentabak und Pfeifentabak
Im Jahr 2023 belief sich der Absatz von Wasserpfeifentabak auf 727,7 Tonnen. Im 1. Halbjahr 2023 wurden lediglich 304 Tonnen Wasserpfeifentabak versteuert, wobei die Menge im 2. Halbjahr um 39,7 Prozent auf 424 Tonnen anstieg. Seit dem Inkrafttreten der neuen Tabaksteuerverordnung am 1. Juli 2022 ist der Handel mit Wasserpfeifentabak in Packungsgrößen über 25 Gramm nicht mehr zulässig. Dennoch durften zuvor versteuerte Packungen dieser Größe noch bis zum 30. Juni 2023 abverkauft werden.
Trotz des allgemeinen Rückgangs im Tabakkonsum stieg der Absatz von traditionellem Pfeifentabak 2023 um 22,6 Prozent auf 398 Tonnen, so die Statistiker aus Wiesbaden.
Substitute für Tabakwaren
Die im Jahr 2023 versteuerten Substitute für Tabakwaren, wie Liquids für E-Zigaretten und Verdampfer, beliefen sich auf 1,2 Millionen Liter. Ein Vergleich mit dem Vorjahr ist nicht möglich, da Liquids erst seit dem 1. Juli 2022 der Tabaksteuer unterliegen und daher erst ab diesem Datum in die Statistik einfließen. Allerdings zeigte die zweite Jahreshälfte 2023 einen Anstieg von 181,1 Prozent auf 0,7 Millionen Liter im Vergleich zur zweiten Jahreshälfte 2022.
Änderungen in der Tabaksteuer
Für die unterschiedlichen Tabakprodukte und Substitute gelten nach dem Tabaksteuergesetz unterschiedliche Steuersätze, die zu verschiedenen Zeitpunkten schrittweise erhöht werden. Ab dem 1. Januar 2022 wurde ein zusätzlicher Steuertarif für Wasserpfeifentabak und erhitzten Tabak eingeführt, die zuvor wie Pfeifentabak und somit niedriger versteuert wurden. Für Liquids fiel ab 1. Juli 2022 erstmals Tabaksteuer an.
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