Josef Schuster, der Vorsitzende des Zentralrats der Juden, äußerte Unmut über das Abstimmungsverhalten Deutschlands bei der letzten UN-Vollversammlung zur Waffenruhe in Gaza, die er als Enttäuschung für Juden in Deutschland bezeichnet. Aus seiner Sicht hätte Deutschland die Gelegenheit nutzen sollen, seine Solidarität mit Israel zu bekräftigen, anstatt sich der Stimme zu enthalten.
Kritik an Deutschlands Position bei UN-Abstimmung
Josef Schuster äußerte sich enttäuscht über die deutsche Enthaltung bei der UN-Resolution zu einer sofortigen Waffenruhe in Gaza. Er kritisierte, dass Deutschland mit diesem Verhalten die „relativierende Haltung der UN gegenüber Israel“ unterstütze. „Es wäre die Gelegenheit gewesen, mit einer Ablehnung die mantrahaft vorgetragenen Solidaritätsbekundungen mit Israel im Gegenwind der UN-Vollversammlung zu halten“, sagte er dem Tagesspiegel.
Deutung der Enthaltung als Schwäche
Schuster wies auf mögliche negative Konsequenzen hin, wenn das abstimmende Verhalten Deutschlands aus machtpolitischem Kalkül resultierte. „Die arabischen Staaten würden Deutschland seine unklare Haltung wohl eher als Schwäche auslegen, als sie goutieren“, erklärte er.
Das Abstimmungsergebnis und seine Folgen
Die UN-Vollversammlung verabschiedete eine Resolution zur Verbesserung der humanitären Situation und für eine sofortige Waffenruhe im Gazastreifen, die von 120 Ländern unterstützt wurde. Bei dieser Abstimmung stimmten 14 Länder dagegen, und 45, einschließlich Deutschland, enthielten sich.
Das Papier wurde trotz des Widerstands von Israel, den USA und zwölf weiteren Ländern angenommen und von der Terror-Organisation Hamas begrüßt. Schuster äußerte seine Besorgnis, dass es westlichen Staaten nicht gelungen sei, „in der UN die einzige Demokratie im Nahen Osten zu verteidigen.“
Begründung der deutschen Enthaltung
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) begründete die deutsche Enthaltung damit, dass die Resolution den Hamas-Terror nicht klar beim Namen nenne. Darüber hinaus kritisierte sie, dass die Forderung nach Freilassung aller Geiseln und die Bekräftigung des Selbstverteidigungsrechts Israels in dem besagten Papier nicht ausreichend zum Ausdruck gebracht worden seien.
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