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Zehntausende ukrainische Männer in Deutschland – Kritik an mangelnder Unterstützung für die Ukraine

Angesichts der unklaren Lage von rund 190.000 wehrfähigen ukrainischen Männern in Deutschland, die seit dem Beginn der russischen Offensive eingereist sind, fordern Politiker unterschiedlicher Richtungen eine Klärung ihrer Situation. Widersprüchliche Ansichten gibt es in Bezug auf die Auslieferung und den Dienst an der Front in der Ukraine.

Wehrfähige Ukrainer in Deutschland

Dem Bundesinnenministerium zufolge befinden sich rund 190.000 Männer aus der Ukraine im wehrfähigen Alter von 18 bis 60 Jahren in Deutschland. Wie die „Welt am Sonntag“ berichtet, waren seit dem Beginn der russischen Offensive am 24. Februar 2022 insgesamt 221.571 ukrainische Männer im wehrfähigen Alter nach Deutschland gekommen, ein Teil von ihnen hat das Land bereits wieder verlassen.

Sichtweisen und Stellungnahmen

Der CDU-Verteidigungspolitiker Roderich Kiesewetter äußert Unverständnis dafür, dass sich wehrfähige ukrainische Männer in Deutschland der Verteidigung ihres Landes entziehen. Er stellt fest: „Ich habe kein Verständnis dafür, dass sich wehrfähige ukrainische Männer in Deutschland der Verteidigung ihres Landes entziehen“. Kiesewetter ergänzt, dass nicht jeder an die Front müsse und es auch andere Möglichkeiten gebe, sich zu engagieren.

Gleichzeitig wies er darauf hin: „Rechnet man ihre Zahl hoch, fehlen der ukrainischen Armee allein durch jene Staatsbürger, die sich in Deutschland aufhalten, acht bis zehn Divisionen.“

Verweigerung von Kriegsdienst

Dem entgegen hält der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko, Parteimitglied des Bündnisses Sahra Wagenknecht und vormals Linke: „Je länger dieser Krieg dauert, desto mehr kriegsunwillige Ukrainer wird es geben. Wir dürfen sie nicht zwingen, in einem Abnutzungskrieg an der Front ihr Leben zu riskieren.“

Hunko bezieht sich dabei auf das Europäische Auslieferungsübereinkommen von 1957, das Auslieferungen bei Desertion ausschließt. Das Bundesinnenministerium bestätigte gegenüber der Zeitung, dass über die Zulässigkeit einer Auslieferung die Oberlandesgerichte entscheiden. Es äußert sich diesbezüglich nicht weiter und respektiert deren Unabhängigkeit.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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