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ZdK-Präsidentin kritisiert schnelle Legalisierung von Abtreibungen

Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, hat den Versuch einer interfraktionellen Gruppe von Bundestagsabgeordneten zur Legalisierung von Abtreibungen scharf kritisiert. Sie warnte vor der Eile des Vorgehens und wies auf die Notwendigkeit einer breiten gesellschaftlichen Debatte hin.

Kritik an interfraktionellem Vorstoß

Irme Stetter-Karp äußerte sich mit deutlichen Worten zu den aktuellen Bemühungen im Bundestag: “Eine interfraktionelle Gruppe will noch vor der Neuwahl des Bundestages quasi im Galopp ein neues Gesetz durchbringen”, sagte sie dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”. Sie bezeichnet diesen Vorstoß als fatal, da er der Tragweite der Thematik und den damit verknüpften ethischen Fragestellungen nicht gerecht werde. “Diese Debatte kann nicht über das Knie gebrochen werden. Eine breite gesellschaftliche Debatte ist notwendig.”

Ethische Bedenken

Stetter-Karp, die auch Präsidentin des ZdK ist, sprach zudem die inhaltlichen Schwierigkeiten des geplanten Gesetzesentwurfs an. Sie bemängelte insbesondere die vorgesehene Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur zwölften Woche: “Wenn ein Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche künftig nicht mehr rechtswidrig sein soll, wird die doppelte Anwaltschaft für das ungeborene Leben und die Frauen aufgegeben.” Aus ihrer Sicht und der der katholischen Kirche sei ein gestufter Lebensschutz – also vor der zwölften Woche geringer als danach – nicht zu akzeptieren. “Leben ist Leben von Anfang an.”, so Stetter-Karp.

Aufruf zur Sorgfalt

Die Präsidentin des ZdK richtet einen Appell an den Bundestag und die Parteien, die weitreichenden Implikationen einer solchen Gesetzesänderung genauer zu betrachten: “Es braucht mehr Zeit, um insbesondere die verfassungsrechtlichen Auswirkungen einer solchen Gesetzesänderung angemessen diskutieren zu können.” Positiv hervor hob sie indes, dass auch die Befürworter der Legalisierung die Beratung im Schwangerschaftskonflikt beibehalten wollen. Die erste Beratung über den Gesetzesentwurf ist für den kommenden Donnerstag im Bundestag angesetzt.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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