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ZdK lehnt Änderung der Abtreibungsrechtspraxis ab

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat seine Unterstützung für den Fortbestand der bestehenden Rechtspraxis zu Abtreibungen in Deutschland ausgedrückt und lehnt sowohl eine völlige Liberalisierung als auch eine strengere Handhabung ab. Dies erscheint angesichts der Berichte, nach denen eine von der Ampel-Regierung ernannte Arbeitsgruppe die Legalisierung von Abtreibungen in der Frühschwangerschaft befürwortet, besonders relevant.

Position des ZdK zu Abtreibungen

Irme Stetter-Karp, die Präsidentin des ZdK, erklärte in einem Gespräch mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben): „Das ZdK befürwortet weder eine vollständige Liberalisierung, noch eine strengere Handhabe“. Sie argumentierte, dass der geltende Paragraf 218 die verschiedenen Rechtsgüter sorgfältig abwäge und gleichermaßen respektiere.

Gegen eine vollständige Legalisierung von Abtreibungen

Der aktuelle rechtliche Kontext von Abtreibungen in Deutschland wird durch den Paragrafen 218 definiert, der Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich als rechtswidrig einstuft, sie jedoch in bestimmten Fällen straffrei lässt. Trotz der Empfehlung einer von der Ampel-Regierung ernannten Arbeitsgruppe, Abtreibungen in der frühen Phase der Schwangerschaft zu legalisieren, bleibt das ZdK bei seiner Haltung.

Das ZdK kritisierte die Empfehlungen der Kommission, die sie als unterschiedlich für die verschiedenen Schwangerschaftsphasen bezeichnet, ohne eine klare zeitliche Abgrenzung zu treffen. Stetter-Karp argumentierte, dass die Regierung dadurch einen beträchtlichen Gestaltungsspielraum habe. „Uns überzeugt ethisch nicht, dass der Embryo in der frühen Phase der Schwangerschaft weniger Schutzrechte haben soll“, betonte Stetter-Karp.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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